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Verkehr

Debatte zum Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen

Messschlauch eines Gerätes zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr

Auspuffrohr mit Messschlauch zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren (© dpa)

Der Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen ist am Donnerstag, 15. Oktober 2015, erneut Thema einer Debatte. Bündnis 90/Die Grünen (18/6334) und Die Linke (18/6325) haben Anträge vorgelegt, die im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen werden sollen. Die Grünen fordern, Konsequenzen aus dem Pkw-Abgasskandal zu ziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu sichern. Die einstündige Aussprache soll gegen 12.10 Uhr beginnen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Grüne wollen Transparenz über Verbrauch und Emissionen 

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Skandal und seine Ursachen aufzuarbeiten und größtmögliche Transparenz über Verbrauch und Emissionen herzustellen. So sollten Prüfungen für Diesel- und Benzinmodelle im realistischen Fahrbetrieb  im Hinblick auf das Emissionsverhalten bei Kohlendioxid und Stickoxiden eingeführt werden. Gestärkt werden solle die Abgas-Feldüberwachung des Umweltbundesamtes, und zwar einschließlich der Erhebung der Kohlendioxidemissionen. Dazu müsse das Umweltbundesamt mit einem entsprechenden Etat ausgestattet werden.

Zudem wollen die Grünen die Behörden verpflichten, die Ergebnisse dieser Tests mit Nennung des Fahrzeugherstellers, des Modells und der Motorisierung auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Darüber hinaus wird ein Nachrüstungsprogramm zur Abgasreduzierung von Taxis, Transportern und Bussen und die Ausweitung von E-Carsharing verlangt.

Marktanreizprogramm für Elektro- und Hybrid-Autos 

Bei den Hauptuntersuchungen (TÜV) sollte der reale Schadstoffausstoß gemessen werden. Verlangt wird ferner ein Marktanreizprogramm, bei dem Elektroautos einen Kaufzuschuss  in Höhe von 5.000 Euro und verbrauchsarme Plug-In-Hybrid-Autos mit einem Kohlendioxidausstoß von weniger als 50 Gramm pro Kilometer in Höhe von 2.000 Euro erhalten.

Gegenfinanziert werden sollte dies über eine Umlage der Kfz-Steuer für Pkw, deren Kohlendioxidausstoß oberhalb der europäischen Grenzwerte liegt. Die Besteuerung von Dienstwagen wollen die Grünen an den Kohlendioxidausstoß koppeln und die Steuerprivilegien für Dienstwagen mit einem Kohlendioxidausstoß oberhalb der EU-Grenzwerte reduzieren.

Linke: Folgen nicht auf die Beschäftigten abwälzen

Die Linke fordert von der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die Folgen des „organisierten Betrugs“ bei Volkswagen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Die Vorschläge der betrieblichen Interessenvertretung und deren Gewerkschaft zum Erhalt der Arbeitsplätze seien zu berücksichtigen.

Darüber hinaus solle eine unabhängige Kommission eingesetzt werden, die einen Bericht zum Abgasskandal erarbeitet. Autohersteller und relevante Zulieferer sowie der Verband der Automobilindustrie sollen verpflichtet werden, der Kommission Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kommission solle auch ermitteln, welche Gesundheits- und Umweltschäden den Menschen durch die erhöhten Abgasemissionen zugefügt wurden. Gegenstand der Untersuchung solle auch der entstandene Schaden für die Verbraucher durch den erhöhten Treibstoffverbrauch im realen Fahrbetrieb im Vergleich zu den Angaben der Hersteller sein.

„Lehren aus dem Skandal ziehen“

Um Lehren aus dem Skandal zu ziehen, empfiehlt die Fraktion, eine Luftreinhaltungsstrategie mit konkreten Maßnahmen für den Verkehr auszuarbeiten, damit die EU-Grenzwerte eingehalten werden und die Abgasbelastung der Bevölkerung weiter reduziert wird. Zudem solle die Regierung einen Gesetzentwurf für ein Unternehmensstrafrecht vorlegen, mit dem Unternehmen sanktioniert werden können. 

In der EU muss nach Auffassung der Linken dafür gesorgt werden, dass für die Typenzulassung realistische Verbrauchs- und Emissionstestverfahren spätestens 2017 eingeführt werden. Zu prüfen sei, unter welchen Voraussetzungen und wem gegenüber die Hersteller verpflichtet werden können, die Steuerungssoftware offenzulegen. (vom/14.10.2015)

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