Nachteile für Menschen mit Behinderung abbauen
Das Behindertengleichstellungsgesetz soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen. Jetzt will die Bundesregierung das 2002 in Kraft getretene Gesetz ändern. Ihr Entwurf zur „Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts“ (18/7824) wird am Donnerstag, 17. März 2016, im Bundestag in erster Lesung beraten. Gegenstand der Debatte sind auch Anträge der Linken, die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten, da eine „halb barrierefreie“ Gesellschaft nicht ausreiche, sowie von Bündnis 90/Die Grünen, das Behindertengleichstellungsrecht „mutig“ weiterzuentwickeln.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Verbesserungen bei der Barrierefreiheit
Ein Ziel der Novellierung ist es nach Regierungsangaben, Lücken im Recht bei der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen zu schließen. Ebenso zielt die Novelle darauf ab, ein Schlichtungsverfahren einzuführen. Es soll künftig vor Verbandsklagen stattfinden, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten und auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen.
Um die Barrierefreiheit zu verbessern, sollen Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen werden, die sich auf den Bau, auf die Informationstechnik in der Bundesverwaltung und auf Zuwendungen und Zuweisungen bei institutioneller Förderungen durch die Bundesverwaltung beziehen. Die Leichte Sprache soll in das Gesetz Eingang finden, um die Interessen von Menschen mit geistigen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.
Bundesfachstelle soll beraten und unterstützen
Um Barrierefreiheit herzustellen, ist eine Bundesfachstelle geplant, die beraten und unterstützen soll. Frauen mit Behinderungen will die Regierung dadurch stärken, dass der Aspekt der „Benachteiligung wegen mehrerer Gründe“ in das Gesetz aufgenommen wird. Berücksichtigt werden sollen künftig auch die Belange von Menschen mit Behinderungen, die von „Benachteiligung wegen mehrerer Gründe“ betroffen sein können.
Gefördert werden soll auch die Beteiligung der Organisationen von Menschen mit Behinderungen, um deren Interessen in die „Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“ einzubringen. Dafür sind 2016 Haushaltsmittel von 600.000 Euro und ab 2017 jährlich 1,2 Millionen Euro vorgesehen. Finanziert werden soll dies durch Mittel, die dadurch freiwerden, dass Förderungsschwerpunkte im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen verändert werden.
Anträge der Opposition
Die Linke stellt in ihrem Antrag (18/7877) fest, dass es bei der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsrechts neben einigen Verbesserungen noch viele Lücken gebe. So fehle beispielsweise eine Verpflichtung der Privatwirtschaft ebenso wie eine verbindliche Umgestaltung von Bestandsbauten des Bundes. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Partizipation ernst zu nehmen und die Vorschläge der Verbände der Menschen mit Behinderung nicht nur anzuhören, sondern auch zu berücksichtigen.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (18/7874), die Regelungen des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes besser mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern zu verknüpfen und den Staat zu verpflichten, die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Auch sollten private Unternehmen und private Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten sowie Landes- und Kommunalverwaltungen verbindlich in das neue Gesetz einbezogen werden. Das betreffe besonders Verkehrsunternehmen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, schreiben die Grünen. (vom/16.03.2016)