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Bildung

Hochschulstatistikgesetz soll novelliert werden

Eine junge Frau lernt in der Universitätsbibliothek der Universität Potsdam auf dem Campus Griebnitzsee.

Geplant ist, künftig auch Studienverläufe statistisch zu dokumentieren. (picture-alliance/dpa-Themendienst)

Das Hochschulstatistikgesetz soll novelliert werden, da die Bereitstellung von empirisch validen Datengrundlagen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung wichtig ist, um den Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren Rechnung zu tragen. Künftig soll eine Studienverlaufsstatistik eingeführt werden, um die gestuften Studiengänge und die Promotionsphase zu erfassen. Damit soll die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses besser abgebildet werden.

Zu diesem Thema findet am Donnerstag, 28. Januar 2016, ab 18 Uhr die 30-minütige zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Hochschulstatistikgesetz (18/6560) statt. Der Debatte liegen ferner Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/7358) zugrunde.

Linke: Gesetzentwurf geht ungerechtfertigt weit

Der „Ausschuss für die Hochschulstatistik“, der das Statistische Bundesamt berät, hatte im Laufe des Jahres 2014 auf der Basis der Empfehlungen seines 15. Berichts (17/13668) ein Fachkonzept zur Novellierung des Gesetzes erarbeitet. Die derzeitige Hochschulstatistik reiche vor dem Hintergrund des Wandels im Hochschulsystem und aufgrund erweiterter Lieferverpflichtungen an die europäische Statistikbehörde Eurostat nicht mehr aus.

Grundsätzlich befürworten neben CDU/CSU und SPD auch Bündnis 90/Die Grünen die Neufassung des Gesetzes. Die Linke hat vor allem datenschutzrechtliche Vorbehalte und hatte diese erst kürzlich in einer Ausschusssitzung des zuständigen Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgetragen. Nach Meinung der Linken geht der Gesetzentwurf „ungerechtfertigt weit“ über die EU-Anforderungen hinaus. Die ersten Daten sollen im Sommersemester 2017 erhoben werden.

„Bessere Datengrundlage schaffen“

Grundsätzlich soll mit dem Gesetz eine bessere Datengrundlage geschaffen werden. Abgesehen von kleineren Änderungen im Jahr 2005 war eine wesentliche Neufassung zuletzt vor 25 Jahren vorgenommen worden. Seitdem hat sich die Hochschullandschaft mit Bachelor- und Master-Studiengängen grundlegend verändert.

Anders als ursprünglich im Gesetzentwurf geplant, soll die Gasthörer-Statistik nicht gestrichen werden. Sie werde als Instrument zur Bewertung und Planung des Seniorenstudiums weiterhin benötigt, sich sich CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einig. Zudem fänden derzeit Flüchtlinge in einigen Hochschulen Aufnahme als Gasthörer. Diese könnten bei einem Wegfall der Statistik nicht erfasst werden, heißt im Änderungsantrag von Union und SPD.

Anonymisierte Daten

Alle Daten sollen anonymisiert werden. Bei der Entstehung des Gesetzentwurfs wurden frühzeitig Datenschützer von Bund und Ländern mit einbezogen, um den Datenschutz und die „Datensparsamkeit“ zu sichern. Die durch das Hochschulstatistikgesetz erhobenen Daten stehen nur den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zur Verfügung, nicht einzelnen Hochschulen.

Zudem ist nach Ansicht der Mehrheitsfraktionen eine Verlängerung des Zeitraums der Datenspeicherung von vorgesehenen zwölf auf nun 18 Jahre nach der Exmatrikulation erforderlich, damit das lebenslange Lernen und insbesondere die wissenschaftliche Weiterbildung besser und vollständiger abgebildet werden können. (rol/21.01.2016)

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