GAK-Gesetz stößt auf Wohlwollen der Experten
Sachverständige begrüßen die geplante Ausweitung der Fördermöglichkeiten zur Entwicklung ländlicher Gebiete mithilfe der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft stieß am Dienstag, 5. Juli 2016, in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Alois Gerig (CDU/CSU) der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des GAK-Gesetzes (18/8578) auf Wohlwollen der Experten.
Wichtigstes nationales Förderinstrument für das Land
Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für kleine Kommunen, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Küstenschutz in Deutschland. Durch die Gemeinschaftsaufgabe werden Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen finanziert, die zusammen mit den Landesmitteln über ein Budget von über einer Milliarde Euro pro Jahr verfügen. Perspektivisch sollen nun nicht mehr nur Landwirte allein von der Förderung profitieren, sondern die Menschen in den ländlichen Regionen insgesamt. Geplant ist, das GAK-Förderspektrum um Maßnahmen zur Unterstützung ländlicher Infrastruktur auszuweiten.
Erstmals sollten künftig Investitionen in außerlandwirtschaftlichen Bereichen gefördert werden können – vorausgesetzt, dass sie für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge auf dem Land bedeutsam sind. Darunter fallen unter anderem Fördermöglichkeiten im ländlichen Tourismus außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe, zur Umnutzung nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz sowie Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe.
Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderung damit, dass viele ländliche Gebiete aufgrund unzureichender oder fehlender Infrastruktur in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stagnieren oder sich in einer Abwärtsspirale befinden. Ein Eingreifen sei notwendig, weil diese Entwicklung den „Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft“ gefährde.
Experte: Ein Trippelschritt in die richtige Richtung
Auch für den Ausschussvorsitzenden Alois Gerig stellt sich die GAK als der wichtigste politische Hebel im Hinblick auf die Förderung und Stärkung der ländlichen Regionen dar. „Wir brauchen in Zukunft mehr denn je eine Politik für den ländlichen Raum“, stellte er fest.
„Als einen Trippelschritt in die richtige Richtung“, bezeichnete Prof. Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag die geplante Gesetzesänderung. Er fügte aber hinzu, dass es müsse für die Ausweitung der Förderung mehr Geld geben müsse, damit es nicht zu Verteilungskonflikten komme. „30 Millionen Euro mehr sind nicht viel“, bemängelte Henneke. Ziel müsse es sein, dass den ländlichen Räumen in Deutschland Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird. Deshalb sollten alle Fördermaßnahmen auf die Aktivierung wirtschaftlicher Impulse setzen. Henneke warnte zugleich davor, Änderungen bei der Kompetenzverteilung in der bundesstaatlichen Ordnung vorzunehmen und in die kommunale Selbstverwaltung durch neue Bundeskompetenzen einzugreifen.
Erweiterung der Förderaufgaben und rechtliche Vorgaben
Nach Ansicht von Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband muss die Erweiterung der GAK auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Land, höhere Wertschöpfung und den Erhalt von Infrastruktur abzielen. Hemmerling führte unter anderem den ländlichen Wegebau an, der durch frühere Generationen geschaffen wurde und nun erhalten werden müsse. „Dafür ist ein stabiles Budget notwendig.“ Erweiterungen der Förderaufgaben sollten deshalb nur über Aufstockungen finanziert werden und nicht auf Kosten ursprünglicher Maßnahmen erfolgen.
„Ein erster Schritt in die richtige Richtung“, stellte die beabsichtige Novelle in den Augen von Dana Awe vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar. Dass der Maßnahmenkatalog um die umweltgerechte Landbewirtschaftung und Infrastrukturmaßnahmen erweitert werden soll sei „gut“. Unter praktischen Gesichtspunkten würden mit der geplanten Änderung des GAK aber Fragen offen bleiben, denn die Vorgabe, die Förderung auf den demografischen Wandel oder abgelegene Gebiete zu begrenzen, werde zu Schwierigkeiten führen. Dafür müssten neue Kategorien geschaffen werden, die sich von der bereits geübten Praxis der Mittelbewilligung unterscheiden würden.
Auch Dr. Frank Augsten vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft lobte die geplante Änderung, kritisierte aber die Bindung der Mittelausschüttung an zu viele Vorgaben. „Nur die Länder wissen am besten, wie man mit der GAK umgeht“, denn die Rahmenbedingungen würden in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen.
Herausforderungen für den ländlichen Raum
Timm Fuchs vom Deutschen Städte- und Gemeindebund betonte, dass durch Fördermaßnahmen Zukunft im ländlichen Raum geschaffen werden muss und Infrastruktur nicht nur erhalten werden soll. Die Standortentwicklung müsse vorangetrieben werden zum Beispiel durch die Umnutzung von Bausubstanz oder durch den flächendeckenden Breitbandausbau, der Voraussetzung zur Unterstützung von Digitalisierungsprozessen in der Wirtschaft sei. Die GAK sollte deshalb nicht nur für die Daseinsvorsorge genutzt werden. Der Gesetzentwurf werde den Erwartungen nur gerecht, wenn nicht zu viel eingeschränkt wird. Was ein vom demografischen Wandel betroffenes Gebiet ist oder räumliche Abgelegenheit bedeutet, müsse deshalb klarer definiert werden.
„Der große Wurf gelingt nicht“, monierte Prof. Dr. Claudia Neu von der Hochschule Niederrhein. Gut sei zwar, dass die Reform die nachhaltige ländliche Entwicklung zum Ziel habe. Gut sei auch, dass dieser Schritt gegangen werden soll. „Aber noch sind die ländlichen Räume in Deutschland den Herausforderungen nicht gewachsen“, sagte Neu. Die territoriale Ungleichheit nehme zu, Metropolen und ländliche Regionen würden sich stetig auseinanderentwickeln. Die Förderung dürfe deshalb nicht nur unter der Perspektive der Agrarstrukturförderung erfolgen, denn die Aufgaben zur Bewältigung wie Alter, Pflege, Digitalisierung und Migration kämen derzeit in den Förderkonzepten nicht vor. Neu forderte, dass Kooperationen gefördert und Entwicklungskonzepte erstellt werden müssen.
Wissenschaftler: Förderung mit der Gießkanne vermeiden
Auch nach Ansicht von Prof. Dr. Peter Weingarten vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut bedarf es eines Konzeptes für die ländliche Entwicklung. Voraussetzung einer erfolgreichen Förderung sei, auf die Kompetenzen der Kommunen zu setzen, die in die Lage versetzt werden müssen, solche Maßnahmen zu finanzieren. Maßnahmen, die auf Landes- oder Bundesebene sinnvoll sind, sollten entsprechend umgesetzt werden. Die „Förderung mit der Gießkanne“ führe hingegen zu nichts.
Die knappen Fördermittel des Bundes sollten dort eingesetzt werden, wo diese erforderlich sind. Eine räumliche Schwerpunktbildung sei notwendig, und es sollten Erfolgskontrollen eingeführt werden, um die Wirksamkeit der Fördermittelvergabe zu überprüfen. (eis/05.07.2016)
Liste der geladenen Sachverständigen
Interessenvertreter und Institutionen:
- Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Berlin
- Deutscher Landkreistag e.V., Berlin
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
- Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt
Einzelsachverständige:
- Timm Fuchs, Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB), Berlin
- Prof. Dr. Claudia Neu, Hochschule Niederrhein, Fachbereich Oecotrophologie, Mönchengladbach
- Prof. Dr. Peer Weingarten, Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut, Institut für Ländliche Räume, Braunschweig-