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5. Untersuchungsausschuss

Zeuge: VW-Halter riskieren Zulassung ohne Nachrüstung

Abgastest an Autoauspuff

Der Diesel-Untersuchungsausschuss setzte seine Zeugenvernehmungen fort. (© dpa)

Halter von Autos aus dem VW-Konzern mit den umstrittenen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung müssen den Entzug der Zulassung befürchten, wenn sie sich weigern, ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen. Darauf machte der Justiziar des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Frank Liebhart, am Donnerstag, 24. November 2016, im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages unter Vorsitz von Herbert Behrens (Die Linke) aufmerksam. Die Zulassungsbehörden der Länder könnten nach eigenem Ermessen über die Einleitung von Stilllegungsverfahren entscheiden. Zuvor würden die Halter aber aufgefordert, den Mangel beseitigen zu lassen. Noch laufen allerdings die Rückrufaktionen von VW. In Deutschland sind rund 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen.

VW hatte zugegeben, in den USA verbotene Software genutzt zu haben, um die Emissionen von Stickoxiden auf dem Prüfstand zu manipulieren. VW meint aber, sich in Europa rechtskonform verhalten zu haben. Dem widersprechen das Verkehrsministerium und das ihm unterstellte KBA. Angeordnet wurde daher der Rückruf der betreffenden Autos.

„Leicht, die Darlegung von VW zu entkräften“

Liebhart hatte ein Rechtsgutachten von VW in der Frage geprüft. Nach seiner Aussage war es „äußert leicht“, die Darlegung von VW zu entkräften. Eine EU-Verordnung von 2007 verbietet Abschalteinrichtungen im Grundsatz, lässt aber Ausnahmen etwa zum Motorschutz zu. Die Frage der Ausnahmen ist offenbar nicht konkret geregelt. Immer wieder verwiesen im Ausschuss in den vergangenen Wochen zu dieser Frage Techniker auf Juristen und umgekehrt.

Nach Bekanntwerden des VW-Skandals im September 2015 gab es offenbar Versuche von Händlern und VW-Haltern, Autos mit nicht umgerüsteten Motoren mit Tricks auf den deutschen Markt zu bringen.

Vermehrte Kurzzulassungen im Ausland

Eine Referentin aus dem Bundesverkehrsministerium berichtete über „vermehrte“ Kurzzulassungen solcher Fahrzeuge im Ausland. In Deutschland würden sie dann gemäß europäischen Regeln zugelassen, ohne dass sie noch einmal geprüft werden. Es habe daher eine klare Ansage an die Bundesländer gegeben, dass dies unzulässig sei.

Thema im Ausschuss war auch die Zusammenarbeit zwischen Verkehrs- und Justizministerium, in dessen Zuständigkeit auch der Verbraucherschutz fällt. Letzteres wollte im Herbst die Gesetzesarbeiten für eine „Musterfeststellungsklage“ beschleunigen. Das Verkehrsministerium lehnte diese jedoch ab. „Die wurde uns dann herausgestrichen“, sagte Sonja Kreitmair, bis September Abteilungsleiterin für Verbraucherpolitik, Energie und Verkehr im Justizressort.

„Projekt Musterklage lag lange auf Eis“

Die Musterklage habe man als gutes Instrument für die Verbraucher gesehen. Bei einem so hoch komplexen Gerät wie einem Auto könne ein einzelner Verbraucher nur schwer einen Mangel gegenüber dem Hersteller belegen und etwa Tausende Euro für Gutachten aufbringen. Das Projekt Musterklage lag lange auf Eis. Nun soll es aber bis Jahresende doch einen Referentenentwurf geben. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angedeutet, offen die Machbarkeit zu prüfen. Musterklagen sind allerdings nicht mit den in den USA üblichen Sammelklagen zu vergleichen, wie Kreitmair betonte.

Kreitmair beklagte ferner eine mangelhafte Information der Verbraucher durch VW. Man habe das Verkehrsministerium gebeten, in Gesprächen mit dem Konzern auf bessere Informationen zu dringen. Sie selbst habe VW angeschrieben und nur eine Standardantwort erhalten. (stu/24.11.2016)

Liste der geladenen Zeugen

  • Frank Liebhart
  • Marek Bänsch
  • Dr. Wolfgang Scheremet
  • Tanja Kehr
  • Sonja Kreitmair

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