Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, abschließend über den 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (19/7730(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/7985(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1.2) beraten. Darin informiert die Bundesregierung über nationale und internationale Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte in der Zeit von Oktober 2016 bis September 2018. Dazu hat der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe eine Beschlussempfehlung (19/15881(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, mit der eine Entschließung durch die Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen wurde.
Entschließung zum 13. Menschenrechtsbericht angenommen
Der Bundestag forderte die Bundesregierung in der angenommenen Entschließung auf, bei der Erstellung des 14. Menschenrechtsberichts aktuelle menschenrechtliche Themen und Debatten des Berichtszeitraums stärker problemorientiert einzubeziehen. Ausführlich soll sie über ihr Engagement als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen berichten. Das Brennpunktthema soll der Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrates „Sexuelle Gewalt in Konflikten beenden“ gewidmet werden.
Darüber hinaus wird verlangt, über Entwicklungen zur Thematik „shrinking space“ zu informieren und über das Engagement zu berichten, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen und die Folter zu ächten. Über die Ergebnisse des Monitorings des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ wollen die Abgeordneten ebenso informiert werden wie über die Bemühungen, weltweit gegen die Straflosigkeit schwerster Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Im Länderteil des Berichts soll die Problematik der mit Menschen- und Organhandel einhergehenden Menschenrechtsverletzungen besonders beachtet werden. Schließlich soll die Bundesregierung die Unteilbarkeit, Universalität, Gleichrangigkeit und Interdependenz aller Menschenrechte berücksichtigen.
Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der Linken (19/15884(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum 13. Bericht mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Grünen und Linksfraktion.
Entschließung zu den EU-Jahresberichten angenommen
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der FDP und Ablehnung der übrigen Fraktionen nahm der Bundestag eine Entschließung zu den EU-Jahresberichten über Menschenrechte und humanitäre Hilfe der Jahre 2016 bis 2018 (19/910(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. A.114, 19/2773(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. A.18, 19/10784(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. A.15) an. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19/15882(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.
Darin erkennt der Deutsche Bundestag die verstärkten Bemühungen des Sondergesandten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU, Ján Figel, an, Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu einer Priorität im Bereich der Menschenrechte zu machen. Das Parlament würdigt zudem das Engagement des 2012 ernannten Sonderbeauftragten der EU für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, dessen Einsatz über die Berichtszeiträume hinweg der Erhöhung der Effizienz, Kohärenz und Sichtbarkeit der Menschenrechte in der Außenpolitik der EU galt.
Minister strebt „Allianz für Menschenrechte“ an
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte zunächst als erster Redner angesichts des gegenwärtigen, „besorgniserregenden Pushbacks“ im Kampf für Menschenrechte das Bemühen der Bundesregierung um eine internationale „Allianz für Menschenrechte“ betont. Die Bundesregierung werde den Kampf „entschlossen“ führen, bekräftigte Maas, und wolle dazu insbesondere die Chancen nutzen, die sich aus dem Umstand ergäben, dass Deutschland ab 2020 parallel einen Sitz im Menschenrechtsrat und im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen innehabe.
Auf europäischer Ebene setze sich die Bundesregierung zudem für eine einheitlichere Menschenrechtspolitik ein. Dies sei auch eine Frage der „Glaubwürdigkeit“, unterstrich der Minister. Erstes Ergebnis dieser Bemühungen sei ein neues Sanktionsregime bei Menschenrechtsverletzungen, auf das sich die EU-Außenminister nun verständigt hätten.
AfD: Bericht ist ein „Dokument der Schwäche“
Jürgen Braun (AfD), stellvertretender Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses, griff die Bundesregierung und ihre Menschenrechtspolitik scharf an: Ihr Bericht sei ein „Dokument der Schwäche“ und spare schwere Menschenrechtsverletzungen aus. So schweige er etwa zu den „Gefahren“ die vom Islam oder dem Sozialismus für die Menschenrechte ausgingen.
Und anstatt anzuerkennen, dass „nur ein Nationalstaat mit Grenzen“ in der Lage sei, den Bürgern Schutz zu bieten und Grundrechte zu garantieren, „übergieße“ die Bundesregierung ihren ganzen Bericht mit einer „süßlichen Multilateralismus-Soße“. Einschränkungen der Meinungsfreiheit sah Braun auch in Deutschland. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz werde von vielen Seiten kritisiert, so der AfD-Abgeordnete, aber von der Bundesregierung in ihrem Bericht gelobt.
CDU/CSU fordert „strategische Neuorientierung“
Michael Brand (CDU/CSU) thematisierte die systematischen und massiven Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren und Christen in China. Der staatliche Terror zeige, wie sehr das chinesische Regime unter Präsident Xi Jinping „die Menschenrechte verachte“. China wolle auch keinen Dialog mehr über Menschenrechte, klagte der Abgeordnete und warf der Bundesregierung vor, es China zu leicht zu machen.
„Probleme werden zwar angesprochen, aber ohne jede Konsequenz.“ Statt weiterer „Leisetreterei“ gegenüber Staaten wie China und Russland forderte Brand von der Bundesregierung eine „strategische Neuorientierung“ in ihrer Außen- und Menschenrechtspolitik.
FDP: Bundesregierung agiert „zögerlich und halbherzig“
Peter Heidt (FDP) übte ebenfalls Kritik an der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Ihr Bericht liste zwar viele Maßnahmen auf, lasse aber Schwerpunkten vermissen. Ebenso wenig strukturiert wirke auch ihre Politik. Deutschland genieße weltweit ein „hohes Ansehen“ im Bereich Menschenrechte, dieses nutze die Bundesregierung aber zu wenig. „Die Bundesregierung agiert zu zögerlich und halbherzig“, monierte Heidt.
„Warum hat sie so wenig Zutrauen in die eigene Courage?“ Dabei sei mehr Engagement der Deutschen von vielen Staaten erwünscht. Deutschland brauche endlich eine „kohärente und strategische Menschenrechtspolitik mit klaren Zielen“, forderte der Liberale.
Linke will die Armut bekämpfen
Zaklin Nastic (Die Linke) lenkte den Blick auf die wachsende Armut in Deutschland. Anders als die Bundesregierung in ihrem Bericht schreibe, sichere Beschäftigung hierzulande längst nicht mehr Lebensunterhalt und gesellschaftliche Teilhabe.
„Wie sieht die Teilhabe denn aus, wenn auf 3,5 Millionen Menschen am Abend noch ein zweiter Job auf sie wartet, um überhaupt überleben zu können?“, hielt Nastic der Bundesregierung vor und fordert sie zu einem Kurswechsel auf. Es brauche endlich einen armutsfesten Mindestlohn von mindestens zwölf Euro, ein Ende von befristeten Arbeitsverhältnissen, „erzwungener Teilzeitarbeit“ und ein Aus für das „Monster Niedriglohnsektor“.
Grüne vermissen konsequente Haltung
Margarete Bause (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der Bundesregierung vor, trotz „einiger guter Aktivitäten“ keine „konsequente uns konsistente Haltung“ in der Menschenrechtspolitik zu zeigen. Sie schweige zu der brutalen Gewalt gegen Demonstranten im Iran und lasse Konsequenzen auf die Enthüllung der „China Cables“ ebenso vermissen wie spürbare Sanktionen als Reaktion auf den „völkerrechtswidrigen Einmarsch“ der Türkei in Nordsyrien.
„Wenn sich die deutsche Rüstungsindustrie nun für Waffenlieferungen an die Kriegsallianz in Jemen vor dem internationalen Strafgerichtshof verantworten muss, dann steht auch die deutsche Politik in der Verantwortung“, betonte Bause. Die Bundesregierung solle „endlich tun, wofür sie sich selbst so gern lobt“, so Bause, eine „ganzheitliche und menschenrechtsbasierte Politik“ zu verfolgen.
SPD: Straflosigkeit wirksamer bekämpfen
Aydan Özoğuz (SPD) betonte angesichts der weltweit unzähligen Menschenrechtsverletzungen, wie wichtig die Transparenz und die Bestrafung von solchen Vergehen seien. Doch tatsächlich wachse die Straflosigkeit, zu viele Menschenrechtsverletzungen blieben immer noch ungeahndet.
Um Abhilfe zu schaffen, sei vor 30 Jahren der Internationale Gerichtshof in Den Haag gegründet worden. Doch es fehle dort an gutausgebildeten Richtern. Zudem erfahre der Gerichtshof zu wenig Unterstützung durch die Mitglieder des UN-Sicherheitsrats wie Russland, China oder die USA. Hier müsse die Bundesregierung nach Möglichkeiten der Einbindung suchen.
Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
Zum 13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung (19/7730(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/15881(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte die Fraktion Die Linke einen Entschließungsantrag (19/15884(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden solte, das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zu unterzeichnen und sich für einen starken Binding Treaty (UN-Abkommen für Menschenrechte und transnationale Konzerne) einzusetzen.
Auch sollten die verletzten und bedrohten Menschenrechte von Kindern zu einem Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik gemacht werden. Ebenso seien die Menschenrechte in der Asylpolitik umfassend zu gewährleisten, betonte die Fraktion.
Anträge der Linken und Grünen
Darüber hinaus lagen dem Parlament zwei Anträge der Linksfraktion vor, in denen sie sich für die Garantie sozialer Menschenrechte (19/4561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einsetzt sowie ein „Lieferkettengesetz für verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen“ (19/15777(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert. Der erste Antrag wurde bei Enthaltung der Grünen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (19/10721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Der zweite Antrag wurde nach der Debatte zur Beratung federführend an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Ebenfalls an den Menschenrechtsausschuss überwiesen wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zivilgesellschaftliches Engagement stärken, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger schützen – Hierzulande und weltweit“ (19/15782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Erster Antrag der Linken
Um soziale Ungleichheit zu überwinden, sollte die Bundesregierung die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in ihrer Sozial-, Gesundheits-, Pflege-, Bildungs-, Wohnungs-, Geflüchteten- und Arbeitsmarktpolitik achten, schützen und gewährleisten – das forderte die Fraktion Die Linke in ihrem abgelehnten Antrag (19/4561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die soziale, gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe der in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft, Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, Hautfarbe, sexueller Orientierung und Identität oder sozialem Status sollte gewährleistet werden.
Ebenso sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der das Recht auf Arbeit, inklusive Arbeitsbedingungen und eine existenzsichernde gerechte Entlohnung, das Recht auf soziale Sicherheit und auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das Recht auf diskriminierungsfreies Wohnen, das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu einer guten Gesundheitsvor- und -fürsorge und das Recht auf inklusive Bildung im Grundgesetz festschreibt.
Die Abgeordneten forderten dazu unter anderem die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde, die Abschaffung des Hartz-IV-Systems und die Einführung einer Mindestsicherung, die regelmäßig anhand der Armutsrisikogrenze angepasst wird. Weitere Forderungen zielten auf die Erhöhung des Kindergelds auf 328 Euro pro Monat, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und die Einführung einer Vermögensteuer oberhalb einer Million Euro Privatvermögen ab.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (19/15777(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Linksfraktion von der Bundesregierung ein Gesetz zur Regelung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Das Gesetz solle für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland gelten, die mindestens 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, sowie für kleine und mittlere Unternehmen in Risikosektoren wie der Textil-, Lebensmittel- und Automobilbranche und für staatliche Unternehmen und die öffentliche Beschaffung.
Die Verantwortung von Unternehmen solle auch auf ihre Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erweitert werden, verlangt die Fraktion. Unternehmen sollten Sorgfaltspflichten zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte, internationaler Arbeits- und Sozialstandards und von Umweltstandards, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat, auferlegt werden.
Antrag der Grünen
Bündnis 90/Die Grünen fordern in einer Vorlage mit dem Titel „Zivilgesellschaftliches Engagement stärken, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger schützen – Hierzulande und weltweit“ (19/15782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Diffamierung und Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern entschieden entgegenzutreten und deren Situation in ihrem Bericht über ihre Menschenrechtspolitik zu analysieren.
Darüber hinaus solle die Regierung Daten über die Lage von Menschenrechtsverteidigern und zum Zustand der Zivilgesellschaft durch deutsche Auslandsvertretungen mittels einer intersektionalen Perspektive erheben, sodass Menschenrechtsverletzungen an Frauen, Kindern, indigenen Gruppen, Angehörigen von Minderheiten und marginalisierten Bevölkerungsgruppen in ihrer Mehrdimensionalität erfasst werden. An allen deutschen Auslandsvertretungen solle die Lage der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger analysiert sowie verpflichtende Ausbildungs- und Fortbildungsangebote zu deren Schutz für alle Beschäftigten des höheren Dienstes angeboten werden. (ahe/eis/sas/vom/11.12.2019)