Bundestag stimmte über die Besetzung von vier Gremien ab
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, ohne vorhergehende Debatte über fünf Wahlvorschläge zur Besetzung von vier Gremien abgestimmt. Gewählt wurden Bettina Stark-Watzinger (FDP) als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß Bundeshaushaltsordnung und Thomas Hitschler (SPD) als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Die für drei Gremien kandidierenden AfD-Abgeordneten erreichten jeweils die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht und wurden somit nicht gewählt.
Wahlvorschläge von AfD, FDP und SPD
Dabei handelte es sich um Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (19/17729(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (19/17730(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (19/17728(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Zur Besetzung des letztgenannten Gremiums lag auch ein Wahlvorschlag der FDP-Fraktion vor (19/18194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Zur Wahl Thomas Hitschlers als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums lag ein Wahlvorschlag der SPD-Fraktion vor (19/18937(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz
Als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hatte die AfD-Fraktion die beiden Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz vorgeschlagen (19/17729(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auf Albrecht Glaser entfielen 120 Ja-Stimmen bei 496 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Münz erhielt 150 Ja-Stimmen bei 462 Nein-Stimmen, 41 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Beide erreichten nicht die erforderliche Zahl von 355 Stimmen wurden somit nicht in das Gremium gewählt.
Beide waren am 5. März 2020 ebenfalls nicht in das Gremium gewählt worden (19/16803(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Glaser erhielt 124 Ja-Stimmen bei 492 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Auf Münz entfielen 141 Ja-Stimmen bei 470 Nein-Stimmen, 24 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen.
Glaser und Münz hatten bereits am 16. Januar 2020 kandidiert (19/15979(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auf Glaser entfielen damals 133 Ja-Stimmen bei 481 Nein-Stimmen, 27 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Münz bekam 164 Ja-Stimmen bei 456 Nein-Stimme, 21 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Beide waren ebenfalls bei der Wahl am 12. Dezember 2019 (19/14935(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angetreten und gescheitert. Beim Wahlgang am 17. Oktober 2019 (19/13016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatten Marcus Bühl und Wolfgang Wiehle, bei den Wahlgängen am 27. Juni 2019 (19/10564(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und am 16. Mai 2019 (19/10194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ebenfalls Albrecht Glaser und Volker Münz kandidiert. Für die AfD-Fraktion war es der 14. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.
Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören.
Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz
Als Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes hatte die AfD-Fraktion den Abgeordneten Peter Boehringer und als Stellvertreterin die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann vorgeschlagen (19/17730(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auf Boehringer entfielen 161 Stimmen, 461 Abgeordnete votierten gegen ihn, es gab 34 Enthaltungen. Malsack-Winkemann erhielt 138 Stimmen bei 481 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen. Beide erreichten somit nicht die erforderlichen 355 Stimmen und sind somit nicht in das Gremium gewählt.
Beide hatten beim vorangegangenen Wahlgang am 5. März 2020 ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit erreicht (19/16804(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Boehringer erhielt 145 Ja-Stimmen bei 469 Gegenstimmen, 26 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Auf Malsack-Winkemann entfielen 132 Ja-Stimmen bei 483 Gegenstimmen, 25 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen.
Boehringer und Malsack-Winkemann hatten bereits am 16. Januar 2020 kandidiert (19/15980(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auf Boehringer waren 181 Ja-Stimmen bei 450 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen entfallen. Malsack-Winkemann erhielt 163 Ja-Stimmen bei 472 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Zuvor hatten sie sich am 12. Dezember 2019 der Wahl gestellt (19/14936(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beim Wahlgang am 17. Oktober 2019 hatten Albrecht Glaser als Mitglied und Volker Münz als Stellvertreter kandidiert (19/13017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Bei den vorangegangenen Wahlgängen am 27. Juni (19/10565(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und am 16. Mai (19/10195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) waren ebenfalls Peter Boehringer und Birgit Malsack-Winkemann angetreten. Für die AfD-Fraktion ist es der 14. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.
Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.
Vertrauensgremium gemäß Bundeshaushaltsordnung
Als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung hatte die AfD-Fraktion den Abgeordneten Marcus Bühl (19/17728(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nominiert. Auf Bühl entfielen 143 Stimmen bei 474 Gegenstimmen, 29 Enthaltungen und sechs ungültigen Stimmen. Die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen wurde damit nicht erreicht, Bühl ist somit nicht in das Gremium gewählt.
Bereits bei der Wahl am 5. März 2020 hatte er nicht die erforderliche Mehrheit erhalten (19/16802(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Bühl bekam 129 Ja-Stimmen bei 491 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen.
Bühl hatte auch bereits bei der Wahl am 16. Januar 2020 kandidiert (19/15978(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auf ihn entfielen damals 163 Ja-Stimmen, 469 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen. Zuvor hatte er sich am 12. Dezember 2019 der Wahl gestellt (19/14934(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Davor hatte am 17. Oktober 2019 die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann zur Wahl gestanden (19/13015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die bereits bei den Wahlgängen am 27. Juni 2019 (19/10563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und am 16. Mai 2019 (19/10193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kandidiert hatte. Bei den vorangegangenen Wahlgängen war jeweils Marcus Bühl nominiert gewesen. Für die AfD-Fraktion ist es der 14. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.
Der Bundestag nahm jedoch einen Wahlvorschlag der FDP-Fraktion zur Besetzung des Vertrauensgremiums (19/18194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an und wählte die Abgeordnete Bettina Stark-Watzinger als Nachfolgerin des aus dem Bundestag ausgeschiedenen FDP-Abgeordneten Dr. Stefan Ruppert. Auf sie entfielen 435 Ja-Stimmen bei 146 Gegenstimmen, 68 Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen.
Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.
Parlamentarisches Kontrollgremium
Neu in das Parlamentarische Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes gewählt wurde der SPD-Abgeordnete Thomas Hitschler (19/18937(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) als Nachfolger seiner bisherigen Fraktionskollegin Dr. Eva Högl, die am gleichen Tag zur neuen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt wurde. Hitschler erhielt 522 Stimmen bei 78 Gegenstimmen, 42 Enthaltungen und 14 ungültigen Stimmen.
Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das Parlamentarische Kontrollgremium kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (vom/07.05.2020)