+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Recht

Strittiger Antrag zu Dispo- und Überziehungszinsen

Hart umstritten war im Plenum des Bundestages am Freitag, 10. Oktober 2014, ein Antrag der Linken (18/2741) zur gesetzlichen Deckelung der Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite. Die Fraktion rief den Bundestag dazu auf, die Zinsen für eingeräumte Dispokredite sowie für geduldete Überziehungskredite auf künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) zu begrenzen und eine Beratungspflicht für Banken einzuführen.

Von einem „Dispokredit“ wird gesprochen, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem „Überziehungskredit“, wenn ein Konto in einem „geduldeten Rahmen“ überzogen wird.

Linke: Der Markt richtet es nicht

Caren Lay (Die Linke) sagte, das Problem der zu hohen Dispozinsen sei schon seit längerem bekannt, es habe sich daran aber nichts geändert. Banken bekämen ihr Geld von der EZB aktuell zu einem Zinssatz von 0,05 Prozent, der durchschnittliche Zinssatz für Dispokredite betrage aber 10,65 Prozent. Dazwischen liege eine Spanne von zehn Prozent, in der sich die Banken auf Kosten der Verbraucher bereicherten.

Viele Einwendungen gegen eine gesetzliche Deckelung seien falsch: Das Argument, der Markt werde es schon richten, sei illusorisch und laufe ins Leere. Die Warnung vor zu hohen Verwaltungskosten sei eine Schutzbehauptung. Und für andere Kreditangebote gebe es doch auch schon eine gesetzliche Deckelung. Deshalb: „Transparenz ist gut, aber eine gesetzliche Regelung ist besser. “

CDU/CSU: Linke bekämpft nur die Symptome

Mechthild Heil (CDU/CSU) wies die Forderungen der Opposition nach einer gesetzlichen Deckelung der Zinssätze zurück. Die Banken hätten sich doch aufgrund des politischen und öffentlichen Drucks schon bewegt, und das „ganz ohne staatlichen Eingriff“.

Eine gesetzliche Deckelung bringe nur Nachteile: So könne es bei einer gesetzlichen Festlegung dazu kommen, dass es dann keine günstigeren Angebote mehr geben werde oder sich die Kosten auf andere Preissegmente verlagern werden. Manche Verbraucher liefen dann Gefahr, überhaupt keinen Kredit mehr zu bekommen.

Zudem hätten selbst die Verbraucherzentralen darauf hingewiesen, dass ein niedriger Zinssatz die Verschuldung sogar verstärken kann. Die Anträge der Opposition sind in Heils Augen überflüssig. „Sie wollen die Symptome bekämpfen, ignorieren aber die Ursachen“, sagte sie. 

SPD fordert Beratungspflicht für Banken

Seine Partei fordere mehr Transparenz und eine Beratungspflicht für Banken, sagte Dr. Johannes Fechner von der SPD. Noch in diesem Jahr werde ein Gesetzesvorschlag unterbreitet, der genau das beinhalte. Die Institute sollen verpflichtet werden, ihre Zinssätze besser öffentlich bekannt zu machen und ihre Kunden über günstigere Alternativprodukte zu informieren, um einen Weg aus der Dispofalle aufzuzeigen.

Grundsätzlich halte seine Fraktion eine Deckelung der Zinssätze zwar für richtig, bleibe auch bei ihrem Vorschlag einer Deckelung von acht Prozent über dem Basiszinssatz. Leider habe es darüber innerhalb der Großen Koalition keine Einigung gegeben. Vorerst werde man mit dem geplanten Gesetz jedenfalls für eine deutliche Verbesserung für die Verbraucher sorgen.

Grüne: Verbraucher werden weiterhin abgezockt

Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es sei offensichtlich, dass Markt und Wettbewerb auf diesem Gebiet nicht funktionieren. Zwar gebe es günstige Angebote, diese seien jedoch nur für eine bestimmte Gruppe der Verbraucher zugänglich. „Ein großer Teil der Verbraucher wird weiterhin abgezockt“, sagte sie.

Hinsichtlich des Plans der SPD, eine Beratungspflicht für Banken einzuführen, warnte Maisch vor den Gefahren. Sie wolle nicht, dass die Kunden gleich noch eine Versicherung aufgeschwatzt bekommen. Maisch forderte die Bundesregierung auf, eine EU-Richtlinie zum Thema „Girokonto für jedermann“, die auch weitere Verbraucheraspekte beinhaltet, zeitnah umzusetzen.

Antrag überwiesen, Anträge abgelehnt

Der Antrag der Linksfraktion wurde in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Auf Beschlussempfehlung desselben Ausschusses (18/2777) wurden hingegen zwei ähnliche Anträge der Linken (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) abgelehnt.

Letztere forderten in ihrem Antrag (18/1342) die Senkung der Zinsen auf ein „vertretbares Niveau“. Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung zum Antrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Antrag der Linken. (jbb/10.09.2014)

Marginalspalte