Antrag gegen höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. April 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Für die ,Vision Zero' und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr“ (20/11143) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion spricht sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. Die Abgeordneten verweisen auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, für die sich der Union zufolge eine vom Bundesverkehrsministerium einberufene „interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe“ ausgesprochen habe, stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen, heißt es in der Vorlage.
Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter in der Rechtsprechung bereits besteht“.(vom/hau/25.04.2024)