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Auswärtiges

Einrichtung einer interna­tionalen Schadensersatz­kommission für die Ukraine

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine“ (21/8241(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine wurde am 16. Dezember 2025 in Den Haag von 34 Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Europäischen Union unterzeichnet. Durch das Übereinkommen wird die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine eingerichtet. Die Kommission ist ein Verwaltungsorgan, das nach internationalen Standards über Schadensersatzansprüche für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine entscheiden wird. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedarf das Übereinkommen der Zustimmung durch den Bundestag, da es Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft. 

Bis Russland die Kosten der Kommission trage, werde diese aus den jährlich festgesetzten Beiträgen der Mitglieder und freiwilligen Beiträgen finanziert. Diese Beiträge würden unbeschadet der Möglichkeit geleistet, sie von Russland zurückzufordern. Die Kosten der Kommission werden sich nach Angaben der Bundesregierung nach ersten vorläufigen Schätzungen auf einen unteren einstelligen Millionenbetrag belaufen. (hau/ahe/08.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Sassenrath, Carl-Philipp

CDU/CSU

Carl-Philipp Sassenrath

Carl-Philipp Sassenrath

© Carl-Philipp Sassenrath / Vanessa Leissring

Frohnmaier, Markus

AfD

Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Zimmer, Diana

AfD

Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Dokumente

  • 21/8241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine
    PDF | 1 MB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Wagener, Robin (B90/Grüne), Stegner, Dr. Ralf (SPD), Reisner, Lea (Die Linke)


Überweisung 21/8241(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Auswärtiges

Ja zur Einrichtung einer Internationalen Ukraine-Schadensersatzkommission

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine“ (21/8241(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen die AfD-Fraktion. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/8611(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine wurde am 16. Dezember 2025 in Den Haag von 34 Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Europäischen Union unterzeichnet. Durch das Übereinkommen wird die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine eingerichtet. Die Kommission ist ein Verwaltungsorgan, das nach internationalen Standards über Schadensersatzansprüche für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine entscheiden wird. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedarf das Übereinkommen der Zustimmung durch den Bundestag, da es Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft. 

Bis Russland die Kosten der Kommission trage, werde diese aus den jährlich festgesetzten Beiträgen der Mitglieder und freiwilligen Beiträgen finanziert. Diese Beiträge würden unbeschadet der Möglichkeit geleistet, sie von Russland zurückzufordern. Die Kosten der Kommission werden sich nach Angaben der Bundesregierung nach ersten vorläufigen Schätzungen auf einen unteren einstelligen Millionenbetrag belaufen. (hau/ahe/15.10.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Sassenrath, Carl-Philipp

CDU/CSU

Carl-Philipp Sassenrath

Carl-Philipp Sassenrath

© Carl-Philipp Sassenrath / Vanessa Leissring

Frohnmaier, Markus

AfD

Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Karaahmetoğlu, Macit

SPD

Macit Karaahmetoglu

Macit Karaahmetoglu

© Macit Karaahmetoglu / Lennart Knab

Wagener, Robin

Bündnis 90/Die Grünen

Robin Wagener

Robin Wagener

© Robin Wagener/ Dominik Butzmann

Silberhorn, Thomas

CDU/CSU

Thomas Silberhorn

Thomas Silberhorn

© Ralf Rödel

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Dokumente

  • 21/8241 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine
    PDF | 1 MB — Status: 28.09.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/8611 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/8241 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine
    PDF | 528 KB — Status: 14.10.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Reisner, Lea (Die Linke)
  • Gesetzentwurf 21/8241(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/8611(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-ukraine-1217554

Stand: 19.10.2026