Abgeordnete

Andreas Audretsch
© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan
Andreas Audretsch, Bündnis 90/Die Grünen
Sozialwissenschaftler

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. Juni 1984 in Stuttgart.
2004 bis 2008 Studium an der Universität Münster, der Freien Universität Berlin und der Universität Potsdam; 2008 bis 2010 Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Potsdam; seit 2006 Hörfunk-Journalist u.a. für Deutschlandradio, RBB, WDR.
2009 bis 2015 Referent im Deutschen Bundestag; 2015 bis 2021 Pressesprecher bzw. Kommunikation für verschiedene Bundesministerien und das Bundespräsidialamt.
Seit 2011 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen; seit 2012 Mitglied bei ver.di; 2013 bis 2016 Mitglied im Vorstand bzw. Sprecher des Vorstandes von Bündnis 90/Die Grünen Neukölln; 2016 bis 2021 Mitglied des Landesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen Berlin; seit 2017 Policy Fellow im Think Tank „Das Progressive Zentrum“.
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.