Karlheinz Busen
Bauingenieur FDP
Geboren am 5. April 1951 in Gronau (Westf.); römisch-katholisch; verwitwet; drei Kinder.
1965 Volksschulabschluss; 1968 Abschluss der Bauzeichnerlehre; 1968 bis 1972 Ausbildung zum Bautechniker, Abschluss (Fachhochschulreife); 1973 bis 1976 Studium Konstruktiver Ingenieurbau an der Fachhochschule Bielefeld (Abteilung Minden), Abschluss als Diplom-Bauingenieur; Wehrdienst Stabsdienstsoldat, Gefreiter.
Seit 1976 als selbstständiger Ingenieur tätig (Ingenieurbüro und Bauunternehmer).
Seit 1997 Mitglied der FDP. Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Münsterland, Mitglied im FDP-Landesvorstand, stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender Kreis Borken.
2009 bis 2014 stellvertretender Landrat im Kreis Borken; 2012 bis 2017 Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 126: Borken II
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Dipl. Ingenieur, Gronau
- KB Bau- und Bauträger GmbH & Co. KG, Gronau,
- Baugewerbe
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Dipl. Ingenieur Karlheinz Busen, Gronau
- Mandant 2, 2018, Stufe 4
- Mandant 3, 2018, Stufe 3
- Mandant 4, 2018, Stufe 6
- Mandant 5, 2019, Stufe 7
- Hausverwaltung Karl Heinz Busen, Gronau,
- Hausverwalter
- Mandant 1, 2017, Stufe 3; 2018, Stufe 4; 2019, Stufe 4; 2020, Stufe 4; 2021, Stufe 4
- Mandant 2, 2021, Stufe 3
- KB Bau und Bauträger Geschäftsführungs GmbH, Gronau,
- Gesellschafter und Geschäftsführer
- KB Bau- und Bauträger GmbH & Co. KG, Gronau,
- Gesellschafter und Geschäftsführer
- Kuß Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Gronau,
- Geschäftsführer
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Sparkasse Westmünsterland, Ahaus,
- Mitglied des Beirates (bis 2020)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.