Abgeordnete
Michael Brand
© Michael Brand / Tobias Koch
Michael Brand (Fulda), CDU/CSU
Angestellter
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. November 1973 in Fulda; evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
1994 Abitur an der Winfriedschule Fulda; 1994 bis 1995 Wehrdienst; 1995 Studium der Politischen Wissenschaften, Rechtswissenschaften und Geschichte an der Universität Bonn, dort 2001 Abschluss des Studiums „Magister Artium“ (1997 bis 1998 Auslandsstudium in Sarajevo, Bosnien-Herzegowina).
1995 bis 2000 European Balkan Institute Bonn; 1996 bis 2000 journalistische Tätigkeit im In- und Ausland; 2000 bis 2001 Pressesprecher der Jungen Union Deutschlands Berlin; 2001 bis 2005 Pressesprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Pressesprecher der CDU Hessen, Wiesbaden.
Mitgliedschaften: Malteser Hilfsdienst, Kolping, Vorsitzender Hospiz-Förderverein „LebensWert“ Fulda; Fuldaer Karnevalsgesellschaft; Gesellschaft für bedrohte Völker; Förderverein Florenberg; Freunde und Förderer der Hochschule Fulda; Beirat Kinder-Akademie Fulda; Stiftungsrat „Point-Alpha-Stiftung“, Kuratorium „Aktion Deutschland hilft“; Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung (alles ehrenamtlich). Seit 1993 Mitglied der CDU. Seit 2006 Mitglied des Kreistages im Landkreis Fulda.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2005; Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Hessen.
Stellvertretendes Mitglied: Gemeinsamer Ausschuss.
Sprachen: Englisch, Französisch, Bosnisch.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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