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Abgeordnete

Gitta Connemann
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Gitta Connemann

© Gitta Connemann / Sebastian Werl

Gitta Connemann, CDU/CSU

Verkäuferin, Rechtsanwältin

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Hauptkanal links 42
26871 Papenburg

Ledastraße 11
26789 Leer


Funktionen in Unternehmen
  • LeeWerk-WISA gemeinnützige Gesellschaft für Qualifizierung, Beschäftigung und Integration mbH, Leer,
  • Mitglied der Gesellschafterversammlung


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Landkreis Leer, Leer,
  • Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
  • Ostfriesische Landschaft, Aurich,
  • Mitglied der Landschaftsversammlung, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • American Jewish Committee e.V. (AJC), Berlin,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Deutsche Stiftung Eigentum, Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
  • Förderverein des Parlamentskreises Mittelstand e.V., Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Kinder- und Jugendstiftung der Hiltruper Herz-Jesu-Missionare im Emsland, Surwold,
  • Mitglied des Stiftungsvorstandes, ehrenamtlich
  • Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V., Hannover,
  • Kooptiertes Mitglied des Vorstandes und Ehrenpräsidentin, ehrenamtlich
  • Landwirtschaftlicher Naturverein (LNV) „Rheiderländer Marsch“ e.V., Bunde,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Stiftung Diakonie im Landkreis Leer, Leer,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.