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Abgeordnete

Carl-Julius Cronenberg
© Justus Kersting
Carl-Julius Cronenberg, FDP
Unternehmer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. Juli 1962 in Arnsberg; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1981 Abitur; 1981 bis 1990 Ersatzdienst THW OV Neheim-Hüsten; 1982 bis 1985 Studium der Betriebswirtschaftslehre; 1985 Lic en Sciences Economiques, Université de Lausanne.
Juli 1988 bis Dezember 1990 Du Pont Nemours, Genf Business Analyst; seit Januar 1991 Geschäftsleitung JuliusCronenberg oH; seit Januar 1995 als persönlich haftender Gesellschafter ; seit 1998 Mitglied der Vollversammlung IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland; seit 2002 Beirat des Unternehmensverbandes Westfalen-Mitte e. V. ; September 1996 bis September 2005 Vorstand Werkarztzentrum Arnsberg-Sundern, seit 2001 als Vorsitzender; 2006 bis 2009 Gründungsstifter und Vorstand Bürgerstiftung Arnsberg; seit 1999 Rat der Stadt Arnsberg, bis 2009 als Vorsitzender der FDP-Fraktion; seit 2015 Vorsitz Kreisverband HSK.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.