Abgeordnete
Johannes Fechner
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Dr. Johannes Fechner, SPD
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. November 1972; verheiratet; evangelisch; zwei Kinder.
1979 bis 1983 Fritz- Boehle-Grundschule Emmendingen; 1992 Abitur am Goethe-Gymnasium Emmendingen; 1992 bis 1993 Zivildienst im Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes; 1993 bis 1998 Jura-Studium in Freiburg; 1999 bis 2000 Referendariat in Offenburg; 2000 bis 2001 Promotion, Nebentätigkeiten an der Universität Freiburg und einer Freiburger Anwaltskanzlei; Korrekturassistent Universität Freiburg, seit 2001 Rechtsanwalt in Emmendingen.
Mitglied im Handball-Club Emmendingen, Hochburgverein Emmendingen, Förderverein Goethe-Gymnasium, Bürger- und Verkehrsverein Emmendingen, Tabakmuseum Mahlberg, Turnerbund Emmendingen, Ski-Club Emmendingen, TC Reute. Seit 2010 Mitglied im Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen (Baden-Württemberg). Beirat Förderverein Seniorenanlagen.
1990 Eintritt in die SPD, Juso-Vorsitzender Emmendingen, 2000 stellvertretender und seit 2004 Kreisvorsitzender der SPD Emmendingen. 1994 bis 2013 Gemeinderat Emmendingen, seit 2009 im Kreisrat.
Mitglied des Bundestages seit 2013.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVorsitzender
Ordentliches Mitglied
- Wahlausschuss
- Der Ältestenrat
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Rechtsausschuss
- Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.