Abgeordnete

Thorsten Frei
© Thorsten Frei/Tobias Koch
Thorsten Frei, CDU/CSU
Jurist

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. August 1973 in Bad Säckingen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1993 Abitur; 1993 bis 1994 Grundwehrdienst bei der Deutsch-Französischen Brigade; 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg, 1. Staatsexamen; 1999 bis 2001 Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen, 2. Staatsexamen. 2001 bis 2002 Rechtsanwalt; 2002 bis 2004 Regierungsrat im Staatsministerium Baden-Württemberg, 2004 bis 2013 Oberbürgermeister der Stadt Donaueschingen.
1999 bis 2004 Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen; 2001 bis 2004 Kreisvorsitzender der CDU Waldshut; 2006 bis 2016 Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Baden-Württemberg; seit 2007 Stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg; 2009 bis 2019 Kreisrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises. Seit 2017 Kreisvorsitzender der CDU Schwarzwald-Baar.
Seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2018 bis 2021 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Innen- und Rechtspolitik. Seit 2021 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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