Wilhelm von Gottberg
AfD
Geboren am 30. März 1940 in Woopen/ Ostpreußen; evangelisch; verheiratet; sechs Kinder.
1954 bis 1957 landwirtschaftliche Lehre; 1957 bis 1960 Tischlerlehre; 1960 bis 1969 Polizei Vollzugsbeamter beim BGS. Erwerb der Fachhochschulreife (berufsbegleitend); 1969 bis 1975 Sicherheitsbeauftragter in einem Industrieunternehmen; Lehramtsstudium (berufsbegleitend) mit den Schwerpunktfächern Mathematik und Geschichte; 1976 erstes Staatsexamen, Eintritt in den niedersächsischen Schuldienst und Verbeamtung; 1978 Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen und Ernennung zum zivilen Fachoberlehrer beim BGS mit Statuswechsel zum Bundesbeamten; Eintritt in den Ruhestand 2005.
(CDU, Austritt dort in 2011): 5 Wahlperioden Kreistagsabgeordneter, 15 Jahre stellvertretender Samtgemeindebürgermeister, 7 Wahlperioden Mitglied im Gesamtgemeinderat, 25 Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister von Schnega. Nunmehr Fraktionssprecher der AFD Kreistagsfraktion.
1980 bis 1992 Vorsitzender des Schulelternrates, stellvertretender Vorsitzender des Kreiselternrates, stellvertretendes Mitglied und Mitglied im Landeselternrat für sechs Jahre; 1982 bis 1994 Mitarbeit im Kirchenvorstand und im Kirchenkreistag; 2009 Gründungsstifter der Stiftung „Bildung und Erinnerung“, seitdem Stiftungsratsvorsitzender.
18 Jahre Bundessprecher der Landsmannschaft Ostpreußen (Bundesvorsitzender) und Herausgeber der „Preußischen-Allgemeinen-Zeitung“; 1994 bis 2013 Stiftungsratsvorsitzender der Ostpreußischen Kulturstiftung (OKS); 1992 bis 2012 Vizepräsident des Bundes der Vertriebenen. Seit über 50 Jahren Mitglied im Johanniterorden.
Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen und Vorstandsmitglied, seit 2017 stellvertretender AfD-Landesvorsitzender in Niedersachsen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Niedersachsen
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Bundesministerium des Innern, Berlin,
- Lehrer bei der Bundespolizei
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinde Schnega, Schnega,
- Mitglied des Gemeinderates
- Landkreis Lüchow-Dannenberg, Lüchow,
- Mitglied des Kreistages
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.