Abgeordnete
Angelika Glöckner
© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern
Angelika Glöckner, SPD
Verwaltungsfachwirtin, Betriebswirtin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Februar 1962 in Pirmasens; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1981 Abitur am Hugo-Ball-Gymnasium in Pirmasens; Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bei der Stadtverwaltung Pirmasens; Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin in der Stadtverwaltung Pirmasens; berufsbegleitendes Studium Betriebs- und Volkswirtschaft an der Wirtschafts- und Verwaltungsakademie Kaiserslautern.
1982 bis 2014 Tätigkeit bei der Stadtverwaltung Pirmasens in den Bereichen Tourismus, Ordnungswesen sowie Jugend und Soziales; 2001 bis 2014 freigestellte Personalratsvorsitzende.
Gewerkschaft Ver.di; Gewerkschaft IG-BCE; Kuratoriumsmitglied der Deutschen Humanitären Stiftung; VdK Pirmasens; TV Lemberg; Pfälzerwaldverein; Heimatverein Burgfried; Historischer Verein Pirmasens; Regenbogen Kinderhilfe; Arbeiterwohlfahrt.
1995 Eintritt in die SPD; seit 2014 Vorsitzende des SPD Stadtverbandes Pirmasens und stellvertretende Vorsitzende des SPD Unterbezirks Pirmasens-Zweibrücken; seit 2016 Vorstandsmitglied des SPD-Regionalverbandes Pfalz; seit 2003 Mitglied im Landesvorstand der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA); Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) des SPD-Unterbezirks Pirmasens/Zweibrücken.
Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Pirmasens/Zweibrücken in der 18. und 19. Wahlperiode.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenMitglied des Vorstands
Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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