Abgeordnete
Sabine Grützmacher
© Sabine Grützmacher/Ralf Joost
Sabine Grützmacher, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Sozialpädagogin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. Januar 1986 in Waldbröl; verheiratet.
2006 bis 2009 Studium zur Diplom-Sozialpädagogin, Fachhochschule Kiel; 2010 bis 2020 berufsbegleitendes Masterstudium international vergleichende Soziologie und Pädagogik/Bildungsinformatik, CAU Kiel.
2009 bis 2012 Diplom-Sozialarbeiterin und EU-Fundraiserin Frauennetzwerk und Arbeitssituation e. V. in Kiel; 2012 bis 2015 Leitung eines Jugendzentrums im Märkischen Kreis; 2015 bis 2018 Konzeptentwicklerin und EU-Fundraiserin für europäische Fördermittel VSB gemeinnützige GmbH; seit 2018 Geschäftsführung, derzeit beurlaubt.
2014 bis 2021 Stadtratsverordnete der Stadt Gummersbach; 2020 bis 2021 Kreistagsabgeordnete des Oberbergischen Kreises; 2019 bis 2021 Sprecherin der Grünen Kreisverband Oberberg.
Fördermitgliedschaften: Unser Oberberg ist bunt, nicht braun e. V.; Mobiles-Aggertal e. V.; D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e. V.; Haus und Grund Kreis Oberberg e. V.; Genossenschaftsmitglied Gaststätte Jäger eG; Kulturkantine Oberberg e. V.; LobbyControl e. V.; Förderverein Freunde der Wohnhilfen Oberberg e. V.
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.