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Abgeordnete

Erhard Grundl
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Erhard Grundl

© Erhard Grundl/Fotoatelier am Hafen/German Popp

Erhard Grundl, Bündnis 90/Die Grünen

Vertriebsmanager

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Funktionen in Unternehmen
  • Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, Bodenkirchen,
  • Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kulturakademie Tarabya, Istanbul, Türkei,
  • Mitglied des Beirates
  • Stadt Straubing, Straubing,
  • Mitglied des Stadtrates, monatlich, 350,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 1.050,00 EUR
  • Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Stiftungsrates


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • AWO Kreisverband Straubing-Bogen, Straubing-Bogen,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Goethe-Institut e.V., München,
  • Außerordentliches Mitglied der Mitgliederversammlung
  • Initiative Teamsport Deutschland, Berlin,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
  • Kulturpolitische Gesellschaft e.V., Bonn,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Kulturstiftung des Bundes, Halle/Saale,
  • Mitglied im Stiftungsrat
  • Mieterschutzverein Straubing, Straubing,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Stiftung Berliner Schloss - Humboldt-Forum, Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Stiftungsrates

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.