Abgeordnete
Erhard Grundl
© Erhard Grundl/Fotoatelier am Hafen/German Popp
Erhard Grundl, Bündnis 90/Die Grünen
Vertriebsmanager
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. Januar 1963 in Mallersdorf; konfessionslos; verheiratet; zwei Kinder.
1969 bis 1973 Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg; 1973 bis 1982 Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffenberg; 1982 bis 1985 Staatliche Fachoberschule Straubing; 1985 bis 1987 Studium der Sozialpädagogik Uni Bamberg, FH Regensburg (ohne Abschluss).
1987 bis 1997 Mitglied der Rockband „Baby You Know“; 1991 bis 2017 Vertriebsmanager in der Independent Musikindustrie, seit 2003 selbständig.
Seit 2004 bei den Grünen; 2004 bis 2008 Kreisvorsitzender; seit 2008 Stadtrat in Straubing; seit 2012 Bezirksvorsitzender der Niederbayern Grünen; 2014 bis 2017 Fraktionsvorsitzender im Stadtrat; 2015 bis 2017 Mitglied im Landesausschuss; 2015 bis 2017 Delegierter im Länderrat.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; in der 19.WP Sprecher für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Mitgliedschaften u. a.: Beisitzer im Vorstand der Kulturpolitische Gesellschaft e. V.; Sozialverband VdK; Förderverein Box-Club Straubing; Amnesty International; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Erzeugergemeinschaft Energie Bayern (Aufsichtsrat); Vorstandsmitglied Arbeiterwohlfahrt Straubing; Fan-Radio „Straubing Tigers on Air“, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Petitionsausschuss
- Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Ausschuss für Kultur und Medien
- Auswärtiger Ausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.