Abgeordnete
Britta Haßelmann
© Britta Haßelmann/ Studio Kohlmeier
Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen
Diplom-Sozialarbeiterin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Dezember 1961 in Straelen; verheiratet; ein Kind.
Abitur; Diplom Sozialarbeiterin.
Seit 1989 für die Grünen aktiv, seit 1994 Mitglied der Partei. 2000 bis 2006 Landesvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen in Nordrhein-Westfalen; Seit 2005 Mitglied im Deutschen Bundestag;
Funktionen und Mitgliedschaften: Vorstand Unicef Deutschland e.V., ehrenamtlich; Verein Bielefelder Selbsthilfe e.V., ehrenamtlich; Terres des Femmes, ehrenamtlich; Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, ehrenamtlich; Förderverein Nationalpark Senne, ehrenamtlich;
Alpenverein, ehrenamtlich; DSC Arminia Bielefeld, ehrenamtlich; Förderkreis Bunker Ulmenwall e. V., ehrenamtlich.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.