Abgeordnete

Matthias Hauer
© Matthias Hauer/ Tobias Koch
Matthias Hauer, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. Dezember 1977 in Hattingen; römisch-katholisch; ledig.
1997 Abitur in Essen; 1997 bis 1998 Grundwehrdienst in Essen; 1998 bis 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum; 2003 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2003 bis 2005 Rechtsreferendariat am Landgericht Essen sowie juristische Nebentätigkeit; 2005 Zweites Juristisches Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt; seit 2005 Rechtsanwalt und seit 2009 Partner in der Sozietät Esch & Kramer Rechtsanwälte; 2010 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
1993 Eintritt in die Junge Union; 2000 bis 2007 Mitglied im Landesvorstand der JU NRW, zuletzt Landesjustitiar; 2003 bis 2007 Kreisvorsitzender der JU Essen; 2007 bis 2010 Bezirksvorsitzender der JU Ruhrgebiet; 1994 Eintritt in die CDU; seit 2007 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Essen; 2009 bis 2015 Stadtbezirksvorsitzender; 2011 bis 2015 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Essen; seit 2015 Kreisvorsitzender der CDU Essen; seit 2018 Mitglied im Landesvorstand der CDU NRW; 1999 bis 2004 Mitglied der Essener Bezirksvertretung IX (Werden/Kettwig/Bredeney); 2004 bis 2013 Mitglied des Rates der Stadt Essen.
Mitglied des Bundestages seit 2013; Obmann im 3. Untersuchungsausschuss (Wirecard), seit April 2021 stellvertretender Vorsitzender der NRW-Landesgruppe der CDU/CSU-Fraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.