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Abgeordnete

Jochen Haug
© Annette Six
Jochen Haug, AfD
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Januar 1973 in Aulendorf; römisch-katholisch; ledig.
Abitur in Bad Waldsee; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen; Rechtsreferendariat in Ravensburg.
Selbständiger Rechtsanwalt.
2013 bis 2014 Stellvertretender Sprecher des Kreisverbandes Köln der AfD; 2014 bis 2015 Sprecher des Kreisverbandes Köln der AfD; 2015 bis 2017 Stellvertretender Sprecher des Landesverbandes NRW der AfD; seit 2019 Beisitzer im Bundesvorstand der AfD; 2014 bis 2017 Mitglied des Rates der Stadt Köln; 2019 bis 2021 Sprecher der Landesgruppe NRW der AfD-Fraktion im Bundestag.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.