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Abgeordnete

Mechthild Heil
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Mechthild Heil

© Mechthild Heil/Lipowski

Mechthild Heil, CDU/CSU

Diplom-Ing. Architektin

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Profile im Internet

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • RUMPF architekten + ingenieure GbR, Andernach,
  • Architektin


Funktionen in Unternehmen
  • DRK Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gemeinnützige GmbH, Mayen,
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH (WFG), Koblenz,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Berlin,
  • Mitglied Jury zur Auswahl der Projekte des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in „Nationale Projekte des Städtebaus“ (ab März 2022)
  • Bundesstiftung Gleichstellung, Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Stiftungsrates (ab April 2022)
  • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Kreissparkasse Mayen, Mayen,
  • Mitglied des Verwaltungsrates
  • Landkreis Mayen-Koblenz, Koblenz,
  • Mitglied des Kreistages
  • Stadt Andernach, Andernach,
  • Mitglied des Stadtrates (bis März 2022)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • DRK Kreisverband Mayen-Koblenz e.V., Mayen,
  • Vizepräsidentin
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) - Bundesverband e.V., Düsseldorf,
  • Bundesvorsitzende, monatlich, 2.000,00 EUR, Brutto
  • Stiftung Datenschutz, Leipzig,
  • Mitglied des Beirates (bis 02.06.2022)


Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • RUMPF architekten + ingenieure GbR, Andernach

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.