Abgeordnete
Martin Hess
© Martin Hess
Martin Hess, AfD
Polizeibeamter
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Januar 1971 in Hechingen; konfessionslos; ledig; ein Kind.
1990 Abitur in Hechingen und Beginn der Ausbildung bei der Polizei Baden-Württemberg; 1993 bis 1995 Streifendienst; 1996 bis 2001 Gruppenführer bei der Bereitschaftspolizei; 2001 bis 2004 Studium an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen, Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt-Polizei (FH) und Ernennung zum Polizeikommissar; 2004 bis 2005 Verwendung in der Führungsgruppe einer Einsatzabteilung; 2005 bis 2010 verschiedene Verwendungen bei der Bereitschaftspolizei; 2009 Ernennung zum Polizeioberkommissar; 2010 bis 2014 Lehrer an der Polizeischule in Böblingen; 2013 Ernennung zum Polizeihauptkommissar; seit 2014 Dozent an der Hochschule für Polizei in Baden-Württemberg am Institut für Fortbildung.
Seit April 2013 Mitglied in der Alternative für Deutschland (AfD); seit Januar 2018 stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion; seit Februar 2020 stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Baden-Württemberg.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.