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Abgeordnete

Jasmina Hostert
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Jasmina Hostert

© DBT / Inga Haar

Jasmina Hostert, SPD

Politikwissenschaftlerin

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Stellvertretender Vorsitz

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • SPD-Regionalfraktion Stuttgart, Stuttgart,
  • Geschäftsführerin


Funktionen in Unternehmen
  • Böblinger Baugesellschaft mbH (BBG), Böblingen,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis Juli 2022)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Stadt Böblingen, Böblingen,
  • Mitglied des Gemeinderates, ehrenamtlich (bis Juli 2022)
  • Mitglied des interkulturellen Beirates, von Amts wegen (bis Juli 2022)
  • Mitglied des gemeinsamen Gremiums, von Amts wegen (bis Juli 2022)
  • Mitglied der AG Kita, von Amts wegen (bis Juli 2022)
  • Mitglied des Kultur- und Verwaltungsausschusses, von Amts wegen (bis Juli 2022)
  • Mitglied der AG Kultur, von Amts wegen (bis Juli 2022)
  • Verband Region Stuttgart, Stuttgart,
  • Mitglied der Regionalversammlung, monatlich, 360,00 EUR, Brutto
  • Mitglied des Verkehrsausschusses, von Amts wegen
  • Mitglied der AG Wirtschaft im Wandel, von Amts wegen
  • Mitglied des Fraktionsvorstandes, von Amts wegen


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsche Schulsportstiftung, Berlin,
  • Mitglied der Stiftungsversammlung (ab 18.07.2022)
  • Deutscher Olympischer Sportbund e.V., Frankfurt/Main,
  • Mitglied des Menschenrechtsbeirates, ehrenamtlich
  • Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS), Stuttgart,
  • Präsidentin, ehrenamtlich (bis 21.04.2023)

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.