Abgeordnete
Verena Hubertz
© Verena Hubertz/Linda Blatzek
Verena Hubertz, SPD
Unternehmerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 26. November 1987 in Trier; römisch-katholisch; ledig.
In Lampaden und Konz aufgewachsen. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Trier und an der WHU - Otto Beisheim School of Management in Vallendar. Erste Berufserfahrung bei den Lebenshilfe-Werken Trier, Vodafone, PricewaterhouseCoopers und der Commerzbank.
Gründung des Startups Kitchen Stories in Berlin mit einer Studienkollegin, eine video-basierte Koch-Plattform mit über 20 Millionen Nutzern und 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Innerhalb der Geschäftsführung Verantwortung für die Bereiche Vertrieb, Personal, Finanzen und Recht. Ende 2020 Abgabe der Position als Geschäftsführerin, um in Trier und Trier-Saarburg für den Bundestag zu kandidieren.
Mai 2010 Eintritt in die SPD. Engagement u.a. im Rahmen der Initiative SPD++, welche sich für neue, digitale Formen der Mitgliederbeteiligungen einsetzt.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.