Alexander Kulitz
Rechtsanwalt FDP
Geboren am 12. August 1981 in Tübingen; ledig; ein Kind.
Allgemeine Hochschulreife an der Freien Waldorfschule Ulm; Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg, Lyon und Tübingen.
Kulitz ist Gesellschafter und Mitglied der Geschäftsleitung der ESTA Apparatebau GmbH & Co.KG. Seit 2010 zugelassen als Rechtsanwalt und tätig als externer Datenschutzbeauftragter.
Ehrenamtlich war Kulitz Bundesvorsitzender der Wirtschaftsjunioren, dem größten Verband von Unternehmer und Führungskräfte unter 40 Jahren. Darüber hinaus ist er Mitglied der Jungen Unternehmer, des Family Business Network, Beirat im Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge, Mitglied im DIHK Ausschuss „Industrie und Forschung“ und VDMA Strategiekreis „Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit“ sowie Senator des Junior Chamber International (JCI). Beratendes Mitglied der Arbeitsgruppe Disruptive Innovationen und Künstliche Intelligenz und der Arbeitsgruppe Harmonisierung des deutschen und des französischen Wirtschafts- und Insolvenzrechts der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
Wahlkreis 291: Ulm
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwalt, Ulm
- ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG, Ulm,
- Kommanditist
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, Ulm
- Mandant 1, 2017, Stufe 1; 2018, Stufe 1
- Mandant 2, 2018, Stufe 1
- Mandant 3, 2018, Stufe 1
- Mandant 4, 2018, Stufe 1
Funktionen in Unternehmen
- RUF Automobile GmbH, Pfaffenhausen,
- Mitglied des Beirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- China-Brücke e.V., Potsdam,
- Schatzmeister
- Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (WJD), Berlin,
- Bundesvorsitzender (bis 01.01.2018)
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
- Kulitz & Twelmeier GmbH, Ulm
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.