Abgeordnete
Michael Kaufmann
© Michael Kaufmann/Hagen Schnauss
Prof. Dr.-Ing. habil. Michael Kaufmann, AfD
Ingenieur
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. April 1964 in Gera; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
1980 bis 1983 Ausbildung zum Gas- und Wärmenetzmonteur mit Abitur beim Energiekombinat Gera; 1983 bis 1985 Wärmenetzmonteur im Heizkraftwerk Süd in Gera, Grundwehrdienst; 1985 bis 1990 Studium der Energietechnik an der Technischen Universität (TU) Bergakademie Freiberg/Sachsen.
1990 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität (TU) Bergakademie Freiberg/Sachsen; 1991 bis 1996 Entwicklungsingenieur bei der Klöckner-Humboldt-Deutz AG, Köln; 1997 bis 1999 Gesellschafter und Geschäftsführer der SiliTec Ingenieurgesellschaft für Silicattechnik mbH, Freiberg/Sachsen; 1999 bis 2000 Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für einen Forschungsaufenthalt in den USA; 2000 bis 2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fakultät für Maschinenbau am Karlsruher Institut für Technologie (KIT); 2002 Promotion zum Dr.-Ing. am Karlsruher Institut für Technologie (KIT); 2010 Habilitation am Karlsruher Institut für Technologie (KIT); seit 2010 Professor für das Lehrgebiet „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ am Fachbereich Maschinenbau der Ernst-Abbe-Hochschule Jena (EAH).
2013 Mitgründer der Alternative für Deutschland und des Landesverbandes Thüringen der AfD verschiedene Funktionen im Landesvorstand Thüringen und im Kreisverband Gera-Jena-Saale-Holzland-Kreis der AfD; seit 2019 Mitglied des Thüringer Landtags Sprecher der AfD-Fraktion für Energie, Wissenschaft und Digitalisierung; seit 2020 Vizepräsident des Thüringer Landtags.
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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