Abgeordnete
Dr. Franziska Kersten
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Dr. Franziska Kersten, SPD
Tierärztin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Dezember 1968 in Lutherstadt Wittenberg.
1985 bis 1988 Berufsausbildung mit Abitur zur Rinderzüchterin. 1989 Studium der Veterinärmedizin in Leipzig.
Im Alter von 25 Jahren der SPD beigetreten.
Nach einer Assistenzstelle in einer Großtierpraxis im Kreis Düren wurde sie 2001 als Amtstierärztin in den Kreis Heinsberg, NRW, berufen.
2015 Teil der SPD-Grundsatzprogrammkommission in Sachsen-Anhalt. 2018 Referatsleitung „Arten- und Biotopschutz, NATURA 2000, Eingriffsregelung und Landschaftsplanung“ im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt.
Geschäftsführerin der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, danach geschäftsführende Vizepräsidentin ins Umweltbundesamt Dessau-Roßlau.
Seit Dezember 2020 Referatsleiterin „Natur- und Umweltschutz in der Landwirtschaft“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit in Berlin.
Seit der Bundestagswahl 2021 direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Börde/Jerichower Land.
Mitglied beim Deutschen Naturrechtstag e. V., bei der Agrarsozialen Gesellschaft e. V., beim Landesverband beamteter Tierärzte e. V., beim Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V. und beim Bauernverband Sachsen-Anhalt e. V.; im Vorstand des Wörmlitzer SV90 e. V. und Tierärztin bei der Fédération Equestre Internationale.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
- Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.