Abgeordnete
Stefan Keuter
© DBT/ Inga Haar
Stefan Keuter, AfD
Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt (FH)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. August 1972 in Essen; römisch-katholisch; geschieden; ein Kind.
Abitur (Carl-Humann-Gymnasium, Essen); Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutschen Bank, anschließend Förderprogramm und berufsbegleitendes Studium.
Diverse Tätigkeiten als leitender Angestellter, Geschäftsführer und Vorstand in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen.
Seit 2013 Mitglied der AfD.
Seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
In der 19. Legislaturperiode: Mitglied des Finanzausschusses und stellvertretender finanzpolitischer Sprecher der Fraktion; Mitglied und Obmann des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im gemeinsamen Ausschuss; Mitglied der deutsch-russischen Parlamentariergruppe.
In der 20. Legislaturperiode: Mitglied des Auswärtigen Ausschusses; stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im gemeinsamen Ausschuss; Delegationsmitglied der Parlamentarischen Versammlung der OSZE; Mitglied im Aufsichtsrat des Berliner Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF); stellvertretendes Mitglied der Interparlamentarischen Union
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenDelegationsmitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.