Abgeordnete
Carsten Linnemann
© Carsten Linnemann/CDU/Tobias Koch
Dr. Carsten Linnemann, CDU/CSU
Diplom-Volkswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. August 1977 in Paderborn; römisch-katholisch.
Beruflicher Werdegang: nach dem Abitur Wehrdienst in Augustdorf, anschließend Studium der Betriebswirtschaftslehre (FH) in Paderborn; Promotionsstudium der Volkswirtschaftslehre (Dr. rer. pol.) an der TU Chemnitz; Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Makroökonomie der TU Chemnitz; Volkswirt bei Deutsche Bank Research in Frankfurt am Main und bei der Deutschen Industriebank in Düsseldorf.
Politisches Engagement: 2004 bis 2008 Mitglied im Rat der Gemeinde Altenbeken; seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2010 Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen; 2013 bis 2021 Mitglied im Bundesvorstand der CDU; 2018 bis 2021 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; seit 2022 stellvertretender Parteivorsitzender.
Ehrenamtliches Engagement: seit 2010 Gründer und Vorsitzender der Stiftung LEBENSlauf; seit 2016 Kurator des Fraunhofer-Instituts für Entwurfstechnik Mechatronik IEM; seit 2016 Mitglied der Ludwig-Erhard-Stiftung; seit 2018 Vizepräsident des SC Paderborn 07.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.