Pascal Meiser
Diplom-Politikwissenschaftler Die Linke
Geboren am 7. März 1975 in Saarbrücken; ledig.
1981 bis 1985 Grundschule Körprich; 1985 bis 1994 Johannes-Kepler Gymnasium Lebach, Abschluss: Abitur; 1994 bis 1995 Zivildienst, Caritas-Kinderhort in der Landesaufnahmestelle für Vertriebene und Flüchtlinge Lebach; 1995 bis 2005 Studium der Politikwissenschaft, Publizistik und Psychologie an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, der University of Leeds und der Freien Universität Berlin, Abschluss: Diplom-Politikwissenschaftler.
2005 bis 2006 Ausbildung zum Gewerkschaftssekretär, IG Metall; 2006 bis 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Deutscher Bundestag; 2007 bis 2010 Mitarbeiter für den Parteiaufbau West, Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE.; 2010 bis 2017 Leiter des Bereichs Kampagnen und Parteientwicklung, Bundesgeschäftsstelle DIE LINKE.
DIE LINKE (stellvertretender Landesvorsitzender Berlin, Bezirksvorsitzender Friedrichshain-Kreuzberg); Berliner Mieterverein; ver.di; IG Metall; Volkssolidarität; Pro Asyl; Förderkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung; Verein zur Erforschung und Darstellung der Geschichte Kreuzbergs; Kreuzberg hilft, Helle Panke - Rosa-Luxemburg Stiftung Berlin; FSV Hansa 07; Verein der Bundestagsfraktion DIE LINKE.; Deutsche Parlamentarische Gesellschaft; Nachbarschaftshaus für interkulturelle Begegnung - ORA 34.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Gewählt über Landesliste
Berlin
Wahlkreis 083: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- DIE LINKE., Berlin,
- Bereichsleiter Kampagnen und Parteientwicklung
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
- Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
- Stellv. Mitglied des Beirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Rosa-Luxemburg-Stiftung, Berlin,
- Mitglied des Auswahlausschusses für Studienstipendien
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.