Abgeordnete

Yvonne Magwas
© Yvonne Magwas/Tobias Koch
Yvonne Magwas, CDU/CSU
Diplom-Soziologin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 28. November 1979 in Rodewisch/Vogtland; römisch-katholisch.
1998 Abitur; 1998 bis 2005 Studium der Soziologie, BWL und Psychologie an der TU Chemnitz, Abschluss als Diplom-Soziologin; 2005 bis 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Büroleiterin.
2001 Eintritt in die CDU, 2003 bis 2009 Stadträtin in Auerbach, 2003 bis 2005 und seit Mai 2019 Kreisrätin im Vogtlandkreis. Seit 2019 stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen Union.
Mitglied Hörfunkrat Deutschlandradio, Mitglied Verwaltungsrat und Präsidium FFA-Filmförderungsanstalt.
MdB seit Oktober 2013; Seit 2021 Mitglied der Bundesstiftung Gleichstellung, von 2018 bis 2021 Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit Oktober 2021 Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundestagsvizepräsidentin
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVizepräsidentin
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.