Abgeordnete
Robin Mesarosch
© Robin Mesarosch/ Tobias Schult
Robin Mesarosch, SPD
Parlamentarischer Referent
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. April 1991 in Herrenberg; ledig.
Abitur an der Liebfrauenschule Sigmaringen; Studium der Werbung an der Hochschule der Medien; Studium der Rechtswissenschaft, der Philosophie und Geschichte an der Humboldt-Universität zu Berlin; Social-Media-Referent von mehreren SPD-Politikerinnen und Politkern, darunter Martin Schulz, Andrea Nahles und Heiko Maas, Social-Media-Referent beim SPD-Pateivorstand und der SPD-Bundestagsfraktion; Leiter digitaler Wahlkampf bei der SPD Baden-Württemberg; selbständiger Kommunikationsberater; Kreisvorsitzender der SPD Sigmaringen; stellvertretender Kreisvorsitzender der Jusos Sigmaringen;
Mitglied bei ver.di; dem Förderverein für das Krankenhaus Bad Saulgau e. V.; dem Förderverein der Liebfrauenschule Sigmaringen e. V.; dem Deutschen Alpenverein e. V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.