Dr. Irene Mihalic
Polizeibeamtin Bündnis 90/Die Grünen
Geboren am 17. November 1976 in Waldbröl; konfessionslos; verheiratet; zwei Kinder.
Fachoberschulreife; Ausbildung zur Polizeibeamtin; Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Diplom Verwaltungswirtin FH), Studium der Kriminologie und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum, 2016 Abschluss M.A., 2018 Promotion an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
1993 Eintritt in die Polizei NRW, danach in verschiedenen Bereichen tätig, seit 2007 beim Polizeipräsidium Köln.
Mitglied des parlamentarischen Beirates beim Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V.; Mitglied des Steuerungskreises beim Forschungsforum Öffentliche Sicherheit e.V.; PolizeiGrün e.V.; Mitglied bei LEAP Deutschland; Greenpeace; International Police Association; Mitglied von Amnesty International; Institut Solidarische Moderne.
Seit 2006 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 2007 bis 2009 Mitglied des Kreisvorstands Gelsenkirchen; 2010 bis 2018 Mitglied des Landesvorstands Bündnis 90/Die Grünen NRW; seit 2015 Mitglied des Bezirksvorstands Ruhr von Bündnis 90/Die Grünen; 2009 bis 2013 Mitglied des Rates der Stadt Gelsenkirchen und stellv. Vorsitzende der Ratsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss ()
- Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ()
- Ausschuss für Inneres und Heimat ()
Stellvertretendes Mitglied
Obfrau
Gewählt über Landesliste
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 123: Gelsenkirchen
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., Berlin,
- Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.