Abgeordnete
Boris Mijatović
© Boris Mijatović/Stefan Kaminski
Boris Mijatović, Bündnis 90/Die Grünen
Angestellter
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. Februar 1974 in Kassel; verheiratet.
1993 Abitur Jacob-Grimm-Schule Kassel; 1996 bis 2001 Studium der Politikwissenschaft, Neuere Geschichte sowie Wirtschafts- und Sozialgeographie an der Universität Kassel und an der Université de Nice Sophia-Antipolis; 2001 Abschluss Magister Artium.
2001 bis 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kassel; 2003 bis 2004 Angestellter in internationalen Handelsunternehmen, Frankfurt am Main; 2005 bis 2006 Praktikum Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag; 2006 bis 2009 freie Mitarbeit in Projekten des Internationalen Strafrechts; 2007 Pressesprecher Caricatura – Galerie für Komische Kunst, Kassel; 2009 bis 2010 Fraktionsgeschäftsführer der Kasseler Rathausgrünen; 2011 bis 2017 Mitarbeiter der grünen Bundestagsabgeordneten Nicole Maisch; 2018 bis 2021 Mitarbeiter des grünen Europa-Abgeordneten Martin Häusling; seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Seit 2004 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; 2011 bis 2021 Stadtverordneter im Kasseler Rathaus; 2015 bis 2019 Kreisvorsitzender der Kasseler Grünen; 2018 bis 2021 Mitglied im Landesvorstand; 2019 bis 2021 Fraktionsvorsitzender im Kasseler Rathaus.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Stellv. Delegationsmitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.