Kristina Nordt
Sozialwissenschaftlerin M.A. CDU/CSU
Geboren am 17. Februar 1982 in Kaiserslautern; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
2000 Abitur; 2003 Bachelor of Arts Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften, 2005 Master of Arts Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften.
2002 bis 2005 wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bildungssoziologie der Universität Erfurt; 2005 bis 2007 Referentin im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (heute: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie); 2008 bis 2020 Referentin für Bildung, Jugend und Sport der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag; seit 2021 Assistentin der Geschäftsführung beim Kolping-Bildungswerk Thüringen e.V..
2008 bis 2010 stellvertretende Kreisvorsitzende der Jungen Union Erfurt (danach bis 2016 Beisitzerin im Kreisvorstand der Jungen Union Erfurt); 2009 bis 2014 sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung der Stadt Erfurt; 2010 bis 2016 Mitglied im Bundesvorstand der Jungen Union; 2013 bis 2017 Mitglied im Bundesfachausschuss Bildung, Forschung und lnnovation der CDU Deutschlands; seit 2008 Mitglied der CDU; seit 2011 Mitglied im Kreisvorstand der CDU Erfurt.
Kristina Nordt hat am 22. März 2021 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Mark Hauptmann, CDU/CSU(Interner Link) die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Thüringen
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Kolping-Bildungswerke Thüringen e.V., Erfurt,
Assistentin der Geschäftsführung
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Kolping-Bildungswerk Thüringen e.V., Erfurt,
Angestellte, monatlich, Stufe 1
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.