Abgeordnete
Jörg Nürnberger
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Jörg Nürnberger, SPD
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. April 1967 in Wunsiedel; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
Schulbildung: 1973 bis 1977 Grundschule Tröstau; 1977 bis 1986 Gymnasium Wunsiedel, 1986 Abitur
1986 bis 1988 Wehrdienst bei der Luftwaffe als Soldat auf Zeit mit Reserveoffizierausbildung an der Offizierschule der Luftwaffe, Lehrgangsbester
Hochschulausbildung: 1988 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, 1993 Erstes Staatsexamen, Sprachdiplom Tschechisch
Juristischer Vorbereitungsdienst: 1993 bis 1995, u.a. Landgericht Hof, Staatsanwaltschaft Hof, Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Anwaltskanzleien in Wunsiedel und Prag, 1995 Zweites Staatsexamen
Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland (Zulassung 1997), Tschechien (1997) und Österreich (1999)
Seit 2008 Mitglied im Gemeinderat der Gemeinde Tröstau; seit 2014 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Mitgliedschaften: Seliger Gemeinde - Mitglied des Bundesvorstands; Fichtelgebirgsverein e.V. - Stellvertretender Hauptvorsitzender
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Delegationsmitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.