Abgeordnete

Stephan Pilsinger
© Stephan Pilsinger/Tobias Koch
Stephan Pilsinger, CDU/CSU
Arzt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. Februar 1987 in München; römisch-katholisch; ledig.
2007 Abitur am Städtischen Adolf-Weber Gymnasium; 2007 bis 2014 Studium der Humanmedizin an der Ludwigs-Maximilians Universität München mit anschließender Approbation zum Arzt.
2015 bis 2017 Arzt in einem kommunalen Krankenhaus in der Inneren Medizin; 2018 bis 2021 Berufsbegleitendes betriebswirtschaftliches Gesundheitsmanagement Studium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Abschluss Master of Health Business Administration (MHBA); seit 2018 nebenberuflich tätig als Hausarzt in Teilzeit.
2002 Eintritt in die Junge Union; seit 2009 Mitglied im Bezirksvorstand der Jungen Union München; 2013 bis 2019 Vorsitzender der Jungen Union München; seit 2013 Mitglied im Kreisvorstand der CSU München-West und im Bezirksvorstand der CSU München; seit 2015 Vorsitzenden der CSU Obermenzing ; seit 2008 Mitglied im Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.