Abgeordnete
Peter Ramsauer
© Dr. Peter Ramsauer
Dr. Peter Ramsauer, CDU/CSU
Müllermeister / Diplom-Kaufmann
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. Februar 1954 in München; römisch-katholisch; verheiratet; vier Kinder.
Volksschule Traunwalchen, Abitur am Staatlichen Landschulheim Marquartstein. Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dort 1979 Diplomkaufmann und 1985 Promotion zum Doktor der Staatswissenschaften. Ausbildung im Müllerhandwerk, 1977 Gesellen-, 1980 Meisterprüfung.
Ramsauer Talmühle KG, Traunwalchen, persönlich haftender Gesellschafter.
1973 Eintritt in die CSU; 1978 bis 1991 Stadtrat in Traunreut. Mitglied des Kreistages Traunstein seit 1984.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 1998 bis 2005 Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Fraktion, 2005 bis 2009 Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und Erster stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, Oktober 2009 bis Dezember 2013 Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Stellvertretender Parteivorsitzender der CSU 2008 bis 2017;
2014 bis 2017 Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie; 2018 bis 2021 Vorsitzender des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.