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Abgeordnete

Hagen Reinhold
© DBT / Inga Haar
Hagen Reinhold, FDP
Meister im Maurer- und Betonhandwerk

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. März 1978 in Wismar; konfessionslos; drei Kinder.
1978 in Wismar geboren; 1994 bis 1997 Ausbildung zum Maurer und Betonbauer; 1999 bis 2001 Meisterausbildung im Maurer- und Betonbauerhandwerk; seit 2003 selbstständiger Handwerksmeister, geschäftsführender Gesellschafter Baugesellschaft Reinhold mbH.
Seit 2002 Mitglied der FDP; 2002 bis 2013 Mitglied der Jungen Liberalen; 2005 bis 2021 Kreisvorsitzender der FDP Nordvorpommern; 2007 bis 2011 Landesgeneralsekretär der FDP Mecklenburg-Vorpommern; seit 2011 Landesschatzmeister der FDP Mecklenburg-Vorpommern; seit 2009 Mitglied der Arno-Esch-Stiftung; seit Juni 2020 im Präsidium der IHK zu Rostock;
Seit März 2019 Mitglied des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie; seit April 2021 Mitglied im Beirat der Bundesstiftung LiveKultur; seit Juni 2021 Mitglied des Stiftungsrates der Bundesstiftung Baukultur; Mitglied des Deutschen Bundestages; Vorsitzender der Landesgruppe Ost der Fraktion der Freien Demokraten; Beauftragter für Maritime Wirtschaft der Fraktion der Freien Demokraten; Mitglied im Bauausschuss;
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMecklenburg-Vorpommern
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Leiter
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.