Abgeordnete
Stefan Rouenhoff
© DBT/Stella von Saldern
Stefan Rouenhoff, CDU/CSU
Diplom-Volkswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. Dezember 1978 in Goch; römisch-katholisch; ledig.
1989 bis 1998 Städtisches Gymnasium Goch, Abitur; 1998 bis 2000 Berufsausbildung zum Bauzeichner; 2000 bis 2004 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Magisterstudium der Politik Wissenschaft; 2004 bis 2005 University of Birmingham, Großbritannien, Studium des Masterprogramms International Studies, 2006 Master in International Studies; 2001 bis 2007 Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn, Diplomstudium der Volkswirtschaftslehre, 2008 Diplom.
2008 bis 2010 Wissenschaftlicher Mitarbeiter Otto-Friedrich-Universität Bamberg; 2010 Forschungsaufenthalt Welthandelsorganisation WTO; 2010 bis 2012 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referent für Grundsatzfragen der Mittelstandspolitik; 2012 bis 2014 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Ministeriumssprecher; 2014 bis 2017 Handelsattaché an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union.
Seit 1996 Mitglied der CDU; 2000 bis 2002 stellvertretender Vorsitzender der JU-Kreisverband Kleve; 2002 bis 2006 stellvertretender Vorsitzender der JU-Bezirksverband Niederrhein; 2004 bis 2006 Mitglied des Landesvorstands der JU Nordrhein-Westfalen; seit Mai 2016 Vorsitzender des CDU-Stadtverband Goch; 1999 bis 2004 CDU-Ratsmitglied der Stadt Goch.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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