Stefan Schmidt
Lehrer Bündnis 90/Die Grünen
Geboren am 19. Mai 1981 in Freystadt; verheiratet; ein Kind.
Nach Abitur und Zivildienst Lehramtsstudium an der Universität Regensburg. Im Anschluss Lehrtätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg in den Bereichen Sozialkunde- und Arbeitslehredidaktik (2007 bis 2013). Seit 2013 regelmäßige Lehraufträge.
Von 2009 bis 2017 tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der bayerischen Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Gambke und Doris Wagner.
Seit 1998 politisch aktiv; seit 2002 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; seit 2007 Bezirksvorsitzender der Grünen in der Oberpfalz; als Mitglied im erweiterten Landesvorstand der Bayerischen Grünen von 2010 bis 2017 unter anderem beteiligt an der Programmentwicklung und Strukturreform.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Bayern
Wahlkreis 233: Regensburg
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Wissenschaftlicher Angestellter von Dr. Thomas Gambke, MdB und Doris Wagner, MdB, Berlin
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München,
- Staatsprüfer
- Universität Regensburg, Regensburg,
- Lehrbeauftragter
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München,
- Staatsprüfer (bis Ende 2017)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
- Mitglied des Beirates „Marktwächter Finanzen“, ehrenamtlich
- Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V., Marburg,
- Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
- Ehrbare Versicherungskaufleute e.V., Hamburg,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
- Versicherungsombudsmann e.V., Berlin,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.