Abgeordnete
Christoph Schmid
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Christoph Schmid, SPD
Politikwissenschaftler, Bürgermeister a.D.
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Juli 1976 in München; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
Zivildienst auf der Intensivstation des Nördlinger Stiftungskrankenhauses, Studium der Politikwissenschaft (M.A.), der interkulturellen Kommunikation und der Markt- und Werbepsychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Verkaufsleiter bei einem großen deutschen Discounter, Personal- und Filialverantwortung für mehrere Filialen, Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit in Dillingen. Von 2008 bis 2021 Hauptamtlicher Bürgermeister in Alerheim, Mitglied im Kreistag Donau-Ries seit 2014, von 2014 bis 2020 Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Mittlere Wörnitz. Ehem. Vorstand Sportgemeinschaft Alerheim, Schatzmeister im Kreisverband Donau-Ries des Bayerischen Gemeindetages, Mitglied im Förderverein Mittelschule Deiningen und der AWO, Freundeskreis Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen, Revisor und Mitglied in zahlreichen weiteren Vereinen und Verbänden
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.