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Abgeordnete

Dr. Nils Schmid

Dr. Nils Schmid

© SPD/Susie Knoll

Dr. Nils Schmid, SPD

Jurist

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • K3S Rechtsanwälte, Filderstadt,
  • Rechtsanwalt, Rückkehrrecht


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Rechtsanwalt, Filderstadt


Funktionen in Unternehmen
  • Kunststiftung Baden-Württemberg gemeinnützige GmbH, Stuttgart,
  • Vorsitzender des Kuratoriums, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Akademie Schloss Solitude, Stuttgart,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsch-Arabische Freundschaftsgesellschaft e.V. (DAFG), Berlin,
  • Kooptiertes Mitglied des Vorstandes (bis Mai 2022)
  • Deutsch-Französisches Institut (dfi), Ludwigsburg,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Deutsch-Türkisches Forum Stuttgart e.V., Stuttgart,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., Berlin,
  • Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
  • Konsortium Türkisch-Deutsche Universität e.V. (K-TDU), Bonn,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin,
  • Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
  • Wirtschaftsforum der SPD e.V., Berlin,
  • Mitglied des Politischen Beirates, ehrenamtlich
  • Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOIS), Berlin,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.