Abgeordnete
Andreas Schwarz
© Andreas Schwarz/Jörg Hofbauer
Andreas Schwarz, SPD
Diplom-Betriebswirt (FH)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 3. März 1965 in Berleburg; evangelisch-lutherisch; verheiratet, ein Kind.
Vier Jahre Grundschule Strullendorf; zwei Jahre Hauptschule Strullendorf; vier Jahre Realschule Hirschaid mit Abschluss „Mittlerer Reife“; zwei Jahre Fachoberschule Bamberg; Studium der Betriebswirtschaftlehre mit dem Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH) in den Schwerpunkten Steuerrecht und Außenhandel an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg.
1992 selbstständig; 1996 hauptamtlicher Erster Bürgermeister der Gemeinde Strullendorf.
Mitglied in Sozialverband VdK Deutschland; Dienstleistungsgewerkschaft ver.di; Arbeiterwohlfahrt; Wasserwacht; Feuerwehr; diverse Sportvereine.
1990 Gemeinderat in Strullendorf; 1996 bis 2013 Erster Bürgermeister von Strullendorf; 2002 Kreisrat im Kreistag zu Bamberg; 2008 Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Bamberg/Land; 2011 Beisitzer im SP-Bezirk Oberfranken; 2012 bis 2019 stellvertretender Vorsitzender SPD-Unterbezirks Bamberg/Forchheim; 2013 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion; 2020 Vorsitzender SPD-Unterbezirk Bamberg/Forchheim.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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