Abgeordnete
Katrin Staffler
© Katrin Staffler/ Frank Röthel
Katrin Staffler, CDU/CSU
Biochemikerin (M. Sc.)
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. November 1981 in Dachau; römisch-katholisch; verheiratet.
Jetzt wohnhaft in Türkenfeld; aufgewachsen in Günding, Gemeinde Bergkirchen (Landkreis Dachau); 2001 Abitur am Ignaz-Taschner-Gymnasium in Dachau; 2004 Bachelor of Science in Biochemie an der TU München; 2006 Master of Science in Biochemie an der TU München.
2006 bis 2010 wissenschaftliche Forschungsarbeit; 2010 bis 2015 Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Gesundheitswesen; 2015 bis 2017 Pressesprecherin im Bereich Finanzwesen.
2007 Eintritt in die CSU, Jungen Union und Frauen Union, aktiv in zahlreichen Positionen auf Orts-, Kreis- und Bezirksebene; 2008 bis 2014 Gemeinderätin in der Gemeinde Gröbenzell; seit 2011 Mitglied im Vorstand der CSU Oberbayern; seit 2014 Kreisrätin im Landkreis Fürstenfeldbruck; seit 2019 Vorsitzende des CSU-Kreisverbandes Fürstenfeldbruck; seit 2019 Mitglied im CSU-Parteivorstand.
Seit 2017 Mitglied des Bundestages; in der 19. Wahlperiode Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union; 2018 bis 2021 Obfrau der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“; Mitglied in der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.