Abgeordnete
© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer
Dr. Till Steffen, Bündnis 90/Die Grünen
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Juli 1973 in Wiesbaden-Sonnenberg; verheiratet; zwei Kinder.
1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, Hamburg und Aberdeen.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
2008 bis 2010 und 2015 bis 2020 Justizsenator; seit 2017 Vorsitzender des KV Elmsbüttel.
2001 bis 2004 Fraktionsvorsitzender in der Bezirksversammlung Eimsbüttel; 2004 bis 2008 und 2010 bis 2015 Mitglied der Hamburgischen Bürgschaft;
Seit 1990 Mitglied der GRÜNEN; 1993 bis 1997 Stadtverordneter in Wiesbaden; 1994 Grüne Jugend mitbegründet und Mitglied im ersten Bundesvorstand;
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
- Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
- Der Ältestenrat
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Rechtsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.